Kulturhalle Berching: Demokratiefeinde bleiben draußen

2.7.2020, 13:11 Uhr
Kulturhalle Berching: Demokratiefeinde bleiben draußen

Der Neubau der Kulturhalle "Christoph Willibald Gluck" ist der Ziellinie nahegekommen. Während im Außenbereich nahezu alles fertig ist, einschließlich des Zugangs mit Querung der Sulz, werden die Arbeiten im Innenbereich noch die Sommermonate überdauern mit Fließen- und Bodenarbeiten und mit Installation der Technik. Ab Oktober aber könne die Kulturhalle geöffnet und damit auch gebucht werden, hieß es.

Ob da bereits der Kulturförderkreis mit seinem Herbstprogramm einzieht, sei noch offen, sagt Veronika Platzek von der Stadtverwaltung, Abteilung Stadtmarketing. Nunmehr müssen die Vorbereitungen getroffen werden, wie und von wem die Kulturhalle genutzt werden kann.

Dafür wurde bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unter Leitung von Bürgermeister Ludwig Eisenreich der Entwurf einer Satzung mit Gebührenordnung beraten und als Empfehlung für den Stadtrat einstimmig beschlossen. Wie Kämmerer Christian Rogoza in seinem Bericht über die "Sach- und Rechtslage" formulierte, regelt der Satzungsentwurf die generellen Gesichtspunkte der Nutzung der Halle sowie die finanzielle Ausstattung der Nutzung unter ausreichender Berücksichtigung der Belange des örtlichen Kulturlebens in Berching.

 

Einzelheiten zum Satzungsentwurf, der federführend von Veronica Platzek konzipiert worden war, wurden bei der Sitzung des Ausschusses ausführlich beraten. Über zahlreiche Fragen der Stadträte wurde seitens des Bürgermeisters Eisenreich, des Kämmerers Rogoza, der Leiterin Stadtmarketing, Veronika Platzek, und auch von Hans Rosenbeck vom Kulturamt detailliert Auskunft gegeben.

AfD-Veranstaltungen sind  ausgeschlossen

Das zwölfseitige Kompendium beinhaltet in 28 Paragraphen die Nutzung- und Gebührenordnung, führt den Nutzungszweck auf, wer Zugang hat, wer ausgeschlossen ist, was die Nutzung kostet und auch die Verarbeitung personenbezogener Daten. In Paragraph 4 heißt es unter anderem, dass Parteien und Wählergruppen die Kulturhalle buchen können, sofern sie im Stadtrat vertreten sind. Somit sind Veranstaltungen zum Beispiel der AfD, Bezirk Oberpfalz, (Anfrage Franz Donhauser) ausgeschlossen.

Und auch Personen und Personenvereinigungen, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder verfassungsfeindlich eingestellt sind, haben keinen Anspruch auf Nutzungsüberlassung der Räumlichkeit.

In der Gebührenordnung ist festgelegt, dass Bürger der Großgemeinde für geschlossene Veranstaltungen eine Ermäßigung der Nutzungsgebühr um 35 Prozent erhalten, beim Hochzeitspaket um 200 Euro. Örtliche Vereine, die zum Beispiel eine Weihnachtsfeier in der Kulturhalle abhalten wollen, erhalten einen Bonus von 50 Prozent. Ab 15 öffentlichen Veranstaltungen pro Jahr (in Frage kommt eventuell der Kulturförderkreis) werden die Gebühren um 75 Prozent ermäßigt.

Maximal 500 Personen in Berchings Kulturhalle

Was die Miete einschließlich Nebenkosten pro Tag beziehungsweise Abendveranstaltung kostet, ist in dem Entwurf der Gebührenordnung noch nicht aufgelistet. Vorab wird eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben.

Die Kulturhalle steht nur für Veranstaltungen mit maximal 260 Personen in Reihenbestuhlung, 500 Personen stehend und 168 Personen bei Bestuhlung mit Tischen zur Verfügung. Wie das derzeit bei den coronabedingten Einschränkungen gehandhabt wird, blieb offen.

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