Ladendieb muss wegen Mini-Messer hohe Strafe zahlen

1.5.2021, 12:38 Uhr
Ladendieb muss wegen Mini-Messer hohe Strafe zahlen

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Die Beamten fanden in seiner Tasche ein griffbereites Messer. Es hat zwar nur eine Klingenlänge von 3,5 Zentimeter, aber es ist eben eine Waffe, oder ein "gefährliches Werkzeug", wie die Anklage vertretende Rechtsreferendarin Ellen Birke beim Verlesen der Anklageschrift feststellte.

Der sich sichtlich unwohl fühlende Angeklagte gab die Tat unumwunden zu, machte aber geltend, dass er nicht extra zum Klauen in den Supermarkt ging, vielmehr war es eine unüberlegte Spontantat, die er glaubwürdig bereute. Im Bundeszentralregister gab es keinerlei Einträge, er war also ein, wie es der Volksmund nennt, unbeschriebenes Blatt. Das mitgeführte Messer bezeichnete er als Schlüsselanhänger, den er vor Jahren in Turin gekauft habe.

"So etwas zu haben, ist nicht dramatisch", erklärte ihm Richter Rainer Würth, "es aber beim Klauen dabei zu haben, macht`s kompliziert". Es wirkt sich dramatisch auf das Strafmaß aus.

Sowohl Ellen Birke als Vertreterin der Staatsanwaltschaft, als auch Richter Würth gingen in Anbetracht aller Umstände von einem minder schweren Fall aus. Das Erscheinungsbild und das Auftreten des Mannes zeige nicht das übliche Bild von Menschen, die wegen solcher oder ähnlicher Delikte auf der Anklagebank des Neumarkter Amtsgerichtes sitzen.

Das Gericht hatte keine Fragen mehr und verzichtete auf die Einvernahme der beiden Zeugen.

Als die Anklägerin Ellen Birke die Fakten der Anklage verlas, wurde deutlich, dass es für den Angeklagten ein rabenschwarzer Tag werden sollte. Trotz des Geständnisses, einem eher geringen Beutewert, seiner bisherigen Weißen Weste und der glaubwürdigen und unüberlegten Tatausführung – das beim Klauen mitgeführte und griffbereite Messer wog schwer. Rechtsreferendarin Ellen Birke forderte 2400 Euro und die Übernahme der Kosten als Strafmaß.

Richter Würths Urteil lautete gleich. Er gestand dem Angeklagten Ratenzahlung zu und fügte abschließend hinzu, dass das Strafmaß auf dem untersten Level einzuordnen sei. Das Urteil wurde seitens der Anklage und des Beklagten akzeptiert und somit rechtskräftig.

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