Landkreis Neumarkt: Maskenpflicht fällt teils weg, Alkoholverbot bleibt bestehen

23.2.2021, 10:24 Uhr
Landkreis Neumarkt: Maskenpflicht fällt teils weg, Alkoholverbot bleibt bestehen

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Für Neumarkt heißt es: Wer durch die Marktstraßen und die Klostergasse flanieren will, braucht auch im Freien weiterhin eine Maske. Bei einem Spaziergang durch die Innenstädte von Freystadt und Parsberg ist das nicht mehr vorgeschrieben. 

Ohne Änderung gilt weiterhin das Verbot, Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu konsumieren. Das betrifft in Freystadt den Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraßen vom Unteren Tor bis zur Badstraße, die Klostergasse, die Bahnhofstraße von Badstraße bis zum Bahnhof, einschließlich Vorplatz, sowie den Stadtpark, den LGS-Park, den Luitpoldhain und den Bereich hinter dem Neuen Markt. 

In Parsberg geht es um dien Innenstadtbereich um Dr.-Boecale-Straße, Marktstraße, Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Mallersdorfer Grund. Auch in Velburg gilt dieses Verbot, am Spielplatz "Am Pilgram" und im Kellerweg. 

In einer älteren Version dieses Artikels waren aus Versehen einige Angaben zu den Änderungen falsch wiedergegeben, wir bitten um Entschuldigung. 

Aktualisiert am 23. Februar um 10.23 Uhr

 


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