Landkreis Neumarkt: Wo an Silvester jeder Böller absolut tabu ist

29.12.2020, 06:55 Uhr
Landkreis Neumarkt: Wo an Silvester jeder Böller absolut tabu ist

© Foto: Helmut Sturm

Der Jahreswechsel wird größtenteils auch ohne Feuerwerk stattfinden. Denn der Verkauf von Böllern ist in Bayern seit dem 16. Dezember verboten. Auch das Abfeuern von Krachern und Raketen um Mitternacht ist durch die geltende Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr sehr eingeschränkt. Allein aus diesem Grund bestehe zum Jahreswechsel ein "Böllerverbot" im gesamten öffentlichen Raum, teilt das Neumarkter Landratsamt mit.

Kliniken nicht belasten

Auf vielen zentralen öffentlichen Plätzen und Straßen (siehe Auflistung am Textende) ist ganztägig die Verwendung und sogar das Mit-sich-führen von Pyrotechnik untersagt. Grund für diese Regelungen ist die Sorge, dass es durch Böller zu mehr Verletzungen kommen könnte. Die Krankenhäuser sollen in Corona-Zeiten nicht noch zusätzlich belastet werden.

Ein generelles Böllerverbot hat das Verwaltungsgericht Augsburg allerdings gekippt. Das Zünden von Feuerwerk ist folglich nicht grundsätzlich verboten – wenn Ausgangssperre und Verbotszonen berücksichtigt werden. Wer auf dem eigenen Grundstück böllert oder vom Balkon aus einen Funkensprüher zündet, bewegt sich im Rahmen des Erlaubten.

Privatgrundstücke ausgenommen

Ein konkretes Beispiel: Die Kantstraße in Neumarkt, am Schafhof, ist an Silvester eine Tabuzone für Feuerwerk. Allerdings nicht die daran angrenzenden Privatgrundstücke, wie das Neumarkter Landratsamt auf Nachfrage bestätigt. Wer dort an Silvester um Mitternacht auf seiner Terrasse, im Garten oder vom Balkon aus Pyrotechnik abbrennen will, kann das tun.

Raketen im Ausland kaufen

Wo der Zündstoff herkommt, steht auf einem anderen Blatt. Eine Möglichkeit sind private Restbestände von vergangenem Jahr, die trocken gelagert wurden. Eine andere ist der Einkauf in den Nachbarländern, beispielsweise in Polen oder Tschechien. Doch Vorsicht: Wer sich im Ausland mit Silvester-Feuerwerk eindeckt, sollte die Angaben auf der Verpackung gründlich durchlesen. Hierzulande darf nur Pyrotechnik bis Klasse 2 abgebrannt werden.

Verwirrende Werbung

Vergangene Woche flatterten zahlreiche Prospekte in die Briefkästen. Darin angepriesen: Farbenfrohe Funkensprüher, "Power-Deluxe"-Batterien und andere "Pyro-Superstars". Der Silvester-Beschluss der Regierung hat Aldi, Real und Co. kalt erwischt. Viele Prospekte waren offenbar bereits vor dem Verkaufs-Verbot gedruckt worden. Norma warb gar auf Seite 1 des Prospektes für den "Startschuss 2021" und das "Feuerwerk der Superlative".

Landkreis Neumarkt: Wo an Silvester jeder Böller absolut tabu ist

© Foto: Eduard Weigert

Mittlerweile ist auf der Norma-Homepage davon nichts mehr zu sehen, stattdessen heißt es: "Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen darf in diesem Jahr kein Feuerwerksverkauf stattfinden! Durch die Vorlaufzeit bei der Produktion unseres Handzettels war es zeitlich leider nicht mehr möglich die Werbung für Feuerwerk zu entfernen."

Ressourcenschonende Gründe

Kaufland ruderte ebenfalls zurück. In einer Zeitungs-Anzeige in der Montagsausgabe der NN korrigierte der Vollsortimenter sein Angebot: "[Unseren Prospekt] haben wir aus ressourcenschonenden Gründen nicht erneut ohne Feuerwerksartikel gedruckt."

Skurril mutete die Werbung von Aldi Süd an. Auf den letzten drei Seiten des regulären Prospekts bewarb der Discounter sein Feuerwerks-Sortiment. Jede Seite wurde mit einer roten Banderole mit den Worten: "Aufgrund des Regierungsbeschlusses findet in diesem Jahr kein Feuerwerksverkauf statt" bedruckt. Bei manchen landeten allerdings auch Prospekte ohne diesen Hinweis im Briefkasten.

Die Verbotszonen im Landkreis

Berching: Reichenauplatz, Pettenkoferplatz, Bahnhofstraße, St.-Lorenz-Straße, Johannesbrück.

Berngau: Dorfplatz "Am Plan".

Breitenbrunn: Breitenegger Weg zwischen der Einmündung der Hoffeldstraße bis zum Kastanienweg, einschließlich Burgruine und Kapelle Breitenegg.

Hohenfels: Marktplatz.

Neumarkt: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor (einschließlich Rathausplatz) und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, Münsterplatz, Residenzplatz, Rathausplatz, Hallertorstraße von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz, Grünbaumwirtsgasse von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz, Bahnhofstraße von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof, Bahnhofsvorplatz, Platz nördlich des Anwesens Bahnhofstraße 3, Klostergasse vom Rathausplatz bis zum Klostertor, Theo-Betz-Platz, Gelände der Burg Wolfstein sowie die Zufahrtsstraße und daran angrenzende Parkplätze, Aussichtspunkt "Krähentisch" mit angrenzender Wiese, Schafhofstraße und Kantstraße sowie der Parkplatz gegenüber dem Berghotel Sammüller, Klosterkirche Mariahilf und die Zufahrtsstraßen auf einer Länge von 200 Metern, Am Höhenberg, Wiesen und Wege nördlich des Beckenhofer Weges ab B299 Richtung Norden bis zum Waldrand.

Pilsach: Hauptstraße zwischen Einmündung in die B299 und Kreuzung mit der Raiffeisenstraße.

Velburg: Stadtplatz.

Die Gemeinden können noch weitere Zonen festlegen. In Parsberg galt schon vorher ein Böllerverbot im Umgriff um die Burganlage und die Kirche.

Keine Kommentare