Lauterhofen lockert Vorschriften für Bauwillige

15.4.2019, 16:14 Uhr

Von diversen Bauwerbern seien an die Gemeinde diverse Vorstellungen herangetragen worden, die man vorher so nicht absehen konnte, sagte der Sachbearbeiter der Marktverwaltung Christoph Fink. Um die Arbeit für alle Beteiligten zu erleichtern und nicht bei jedem Bauplan über eine Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan beraten zu müssen, sollte der Bebauungsplan gleich im Vorfeld geändert werden.

Mit einem Planer, der für einige der Bauvorhaben im neuen Areal beauftragt worden war, wurde ein Gespräch über die gewünschten Änderungen geführt. Die möglichen Dachtypen wurden ergänzt durch Zelt-, Pult- und (Krüppel-)Walmdach. Die maximale Gebäudehöhe wurde auf neun Meter angehoben (Pultdach: 7,75 Meter) und die Dachneigung kann bis zu 30 statt bislang nur 17 Grad betragen, der Kniestock wurde auf einen Meter erhöht.

Einige der Änderungen tragen dazu bei, mehr Stauraum zu schaffen, da immer mehr Bauwillige aus Kostengründen aufgrund des steinigen Bodens am Kalvarienberg keinen Keller einplanen.

Neue Haustypen

Mit der Einführung der neuen Haustypen werde eine "zeitgerechte, wirtschaftliche und übliche Bebauung" in Baugebieten ermöglicht, die angehobene Gebäudehöhe und der höhere Kniestock böten mehr Wohnfläche auf geringerer Grundfläche und generierten daher geringeren Flächenverbrauch und weniger Versiegelung, hieß es in der Sitzung.

Des Weiteren könne durch die stärkere Dachneigung auf ein teures, regensicheres Unterdach verzichtet und dafür Photovoltaikanlagen mit höherem Wirkungsgrad ohne Aufständerung integriert werden.

Marktrat Ludwig Härteis kritisierte jedoch die Änderung: Die Gemeinde solle steuernd eingreifen anstatt alles freizugeben. Bürgermeister Ludwig Lang hielt dagegen: Er wolle die Bauwilligen in Lauterhofen halten. "Dafür müsse man Vielfalt zulassen", ergänzte Vizebürgermeister Reinhard Meier. Aktuell sind von den insgesamt 35 Bauplätzen nur noch vier zu haben.

"Wo, wenn nicht im neuen Baugebiet, kann ich dann meine Vorstelllungen verwirklichen?", fragte Marktrat Benno Eichinger und verwies auf die Einschränkungen im Altort mit den denkmalgeschützten Bauten. Zugleich wunderte er sich aber auch über die Notwendigkeit der Änderung, denn der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen wurde ja auch mit einem Planer erstellt.

Rückhaltebecken zu klein

Einstimmig wurde bei der Sitzung übrigens auch die Änderung des Bebauungsplans "Hohe Birke II" beschlossen. Das bisherige Regenrückhaltebecken biete nicht genügend Stauraum für das neue Gewerbegebiet, habe sich herausgestellt. Weitere 1000 bis 1500 Quadratmeter Fläche würden benötigt, um das berechnete Volumen unterzubringen.

Ein zusätzliches Becken hätte auf einer Teilfläche außerhalb des Gewerbegebietes eingerichtet werden können, jedoch scheiterten hier die Grundstücksverhandlungen. Die Alternative ist, das weitere Regenrückhaltebecken innerhalb des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan "Hohe Birke II" anzulegen. Dazu müsse im vereinfachten Verfahren der Bebauungsplan geändert werden, hieß es.

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