Lauterhofens Klage gegen Windräder gescheitert

22.6.2017, 06:50 Uhr
Zwei große Windräder in Lauterhofen sind nun vor Gericht unangreifbar (Symbilbild).

© Patrick Pleul, dpa Zwei große Windräder in Lauterhofen sind nun vor Gericht unangreifbar (Symbilbild).

Die Genehmigung für die beiden im März in Betrieb genommenen Windenergieanlagen (WEA) in Lauterhofen wurde rückwirkend für rechtskräftig erklärt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Regensburger Windpower GmbH hervor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) habe den Antrag der Marktgemeinde auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz abgelehnt. Lauterhofen muss nun für die Prozesskosten aufkommen, profitiere aber gleichzeitig vom Ausbau der erneuerbaren Energien, meint der Anlagenbetreiber.

Die Marktgemeinde hat laut Windpower GmbH gegen die Genehmigung des Landratsamtes geklagt. Diese Klage lehnten das Verwaltungsgericht Regensburg und der BayVGH ab. Der Gemeinderat beantragte die Zulassung einer Berufung, obwohl sich angeblich der eigene Anwalt dagegen ausgesprochen und die Rechtsschutzversicherung die Übernahme weiterer Kosten abgelehnt habe. Die Prozesskosten in Höhe von rund 5.000 Euro muss nun die Gemeinde übernehmen.

Windpower bedauert diesen unnötigen finanziellen Schaden für die Bürger der Marktgemeinde, wie es in der Mitteilung heißt. Viele Lauterhofener begrüßen angeblich die neuen Windmühlen. Die beiden neuen Anlagen decken rechnerisch rund 50 Prozent des Stromverbrauchs in der Marktgemeinde und leisten so einen wichtigen Beitrag gegen die Überhitzung der Erde. Aktuell haben Firmen der Windpower-Gruppe bereits 25.000 Euro an Nutzungsgebühren und Gewerbesteuern an den Markt Lauterhofen gezahlt. Zusätzlich fließen rund 50.000 Euro in die Renovierung von Straßen.

Zudem gehen zukünftig erhebliche Gewerbesteuerzahlungen und Einnahmen durch Nutzungsgebühren in der Gemeindekasse ein. Der Betrieb der beiden WEA und des Solarparks einer in Lauterhofen ansässigen Betreibergesellschaft generiert bis 2042 rund 450.000 Euro für den Markt Lauterhofen.

Das Urteil sei von den Bürgern und von der Kommune so zu akzeptieren, sagte Bürgermeister Ludwig Lang auf Anfrage. Das Scheitern des Berufungsantrags kommt für den Rathauschef nicht überraschend. Die Windräder seien zweifellos vor dem Inkrafttreten der 10 H-Regelung beantragt worden.
Eine knappe Mehrheit des Gemeinderates habe sich seinerzeit trotz der fraglichen Erfolgsaussicht für den weiteren Rechtsweg entschieden. Gleichwohl sei es positiv, dass die beiden Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6,8 Megawatt ihren Beitrag zur Energiebilanz leisten.

nn/wdn

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