Longboard fuhr wie von Geisterhand

5.3.2021, 14:17 Uhr

Bei einer Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der 19-jährige Amberger es mit einer Fernbedienung nebst verbauten Elektromodul betreiben konnte. Er ist zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis, verstieß aber mit seinem Board gegen einige Inhalte der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (kurz eKFV) und dem Pflichtversicherungsgesetz.

Um noch nach Hause zu kommen, wurde ihm sein Fortbewegungsmittel belassen, die Fernbedienung jedoch als Beweismittel und der Untersagung zur weiteren Benutzung sichergestellt.


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