Mann beklaut Ehefrau: Gerichtsverfahren wegen Diebstahl

22.9.2020, 13:03 Uhr

Er stellte das Verfahren gegen einen 40-Jährigen ein. Der hatte unter Tränen eingeräumt, dass er aus einer Geldkassette, die seine Frau hütete, 3500 Euro entnommen und in einer Kamerabox im Keller versteckt hatte.

Der Angeklagte, der seit ein paar Wochen arbeitslos ist, hatte zuvor seine sämtlichen Konten leer geräumt und alles auf die Konten seiner Frau überwiesen, mit der seit acht Jahren verheiratet ist und drei Kinder hat. Zweck dieser Transaktion war es, zu verhindern, dass sein Geld für den Unterhalt eines weiteren, unehelichen zwölf Jahre alten Kindes heran gezogen werden konnte.


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Bei allem Verständnis für die augenblicklich angespannte finanzielle Situation des Paares, mahnte Würth den Handwerker dringend, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen und nicht durch gewagte Manöver zu versuchen, sich davor zu drücken.

Angezeigt hatte ihn seine Ehefrau, die derzeit im Vollerwerb dafür sorgt, dass in der fünfköpfigen Familie etwas auf den Tisch kommt. Als Zeugin berichtete sie, dass ihr schnell klar geworden sei, dass die Anzeige eine Dummheit war. Sie hätte sie gerne zurück gezogen aber bei der Polizei sei ihr klar gemacht worden, dass die Sache nur mal ihren Lauf genommen habe.

Das Amtsgericht Neumarkt korrigierte nun diesen fatalen Irrtum, der die Familie völlig unnötig noch mehr in die Bredouille gebracht hatte. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte ohne Auflagen. Die Kosten, mit Ausnahme der Auslagen des Angeklagten, übernimmt die Staatskasse.