Vor dem Amtsgericht

Mann wurde in Neumarkt mit Messer und einigen Gramm Marihuana erwischt

4.8.2021, 09:44 Uhr
Mit 3,7 Gramm Marihuana wurde der heute 34-Jährige erwischt - zusammen mit dem Messer, das er bei sich hatte, ergab das eine Anzeige. Nun stand der Mann vor dem Neumarkter Amtsgericht. 

© Oliver Berg, dpa Mit 3,7 Gramm Marihuana wurde der heute 34-Jährige erwischt - zusammen mit dem Messer, das er bei sich hatte, ergab das eine Anzeige. Nun stand der Mann vor dem Neumarkter Amtsgericht. 

In anderen Bundesländern hätten bei Besitz von 3,7 Gramm Marihuana Richter und Staatsanwalt nur müde abgewunken und das Verfahren eingestellt. In Bayern muss auch bei solch geringen Mengen Strafe sein.

Ein 34 Jahre alter, derzeit arbeitsloser Mann musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten, und, weil die Polizei bei dieser Gelegenheit auch ein verbotenes Springmesser gefunden hatte, auch wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz. Erwischt wurde er, weil die Beamten einen Strafbefehl vollstrecken wollten. Die Eltern konnten verhindern, dass der Mann „einrücken“ musste. Sie legten die fällige Summe aus.

Staatsanwalt fordert Geldstrafe

Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Gunther Kellermann vertreten wurde, räumte die Vorwürfe ein, so wie sie Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam vorgetragen hatte. Er stimmte auch der formlosen Einziehung der beanstandeten Gegenstände zu.

Thomas Leykam sprach von einer geringen Menge einer weichen Drogen und er fand auch keine Anzeichen dafür, dass das Springmesser zu mehr als zum Äpfelschälen genutzt werden sollte. Aber gegen den Angeklagten sprechen die sechs Eintragungen im Bundeszentralregister, eine davon einschlägig. Leykam forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Faible für Messer

Gunther Kellermann ergänzte, dass sein Mandant ein Faible für Messer habe. Am Besitz anderer Waffen, wie einer Machete, hatte die Polizei nichts auszusetzen. Auch der Anwalt sah eine Geldstrafe als ausreichend an. Die erste Rate sollte aber nicht vor Oktober fällig werden, da der Angeklagte erst im September einen neuen Job antreten werde. Derzeit sei er noch auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.

Richter Rainer Würth griff die Argumente der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft auf und verurteilte den 34-Jährigen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die erste Rate wird am 15. Oktober fällig.

"Er ist kein Giftler"

Würth riet ihm dringend, einen neuen Anlauf zu unternehmen, den Führerschein zu machen. Darauf sei er in seinem erlernten Beruf in der Kfz-Branche angewiesen. In einem längeren Gespräche hatte Gunther Kellermann seinem Mandanten („er ist kein Giftler“) bereits ans Herz gelegt, sich in Enthaltsamkeit von Drogen und Alkohol zu üben. Da sei die Führerscheinstelle besonders sensibel.

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