Maskenpflicht in Zentrum von Neumarkt, Freystadt und Parsberg

20.10.2020, 15:00 Uhr

Die Corona-Ampel im Landkreis Neumarkt ist auf "Gelb" gesprungen: Ab Mittwoch gilt eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt, Neumarkt und Parsberg.

In Freystadt ist dies der Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraße, die Bahnhofsstraße und die Klostergasse und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/Marktstraße, die Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Zum Mallersdorfer Grund. Auf diesen Plätzen gilt auch ein Alkoholverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Es ist nur eine der vielen Corona- Regeln, die ab Mittwoch, 21.Oktober, im Landkreis Neumarkt in Kraft treten, weil der Warnwert von 35 Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wurde. Am Dienstag meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Inzidenzwert von 36,4. Sollte dieser über 50 steigen und damit die Corona-Ampel auf "Rot" umspringen, treten weitere von der Staatsregierung beschlossene Maßnahmen in Kraft.

 

 

Am Dienstagnachmittag waren im Landkreis Neumarkt 68 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt, teilte das Gesundheitsamt mit. Ein Corona-Patient wurde im Klinikum Neumarkt stationär behandelt, jedoch nicht auf der Intensivstation, hieß es.


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Ein Corona-Patient im Klinikum Neumarkt

Seit heute gilt die Maskenpflicht auch in den Eingängen, Fluren, Kantinen und Fahrstühlen öffentlicher Gebäude und in Arbeitsstätten sowie am Arbeitsplatz immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

In weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf müssen die Kinder und Jugendlichen auch am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiter gilt die Maskenpflicht bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und Bühnenhäusern auch am Platz.

Höchstens zehn Party-Gäste

Es gibt nun strengere Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich nur bis zu zehn Menschen treffen oder sie gehören zwei Hausständen an. Diese Begrenzung gilt überall, auch auf der Straße und in Gaststätten und bei privaten Treffen zu Hause. Damit werden Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Anlässe beschränkt. Denn es bedeutet, dass man sich auch privat eigentlich nur noch in Gruppen bis zu zehn Personen treffen darf.

Es gibt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr, in der die Gastronomie ihre Gasträume und Freiflächen schließen muss und nur nicht-alkoholische Getränke und Speisen "to-go" verkaufen darf. Auch Tankstellen und Lieferdienste dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.

Zusätzlich zu den verordneten Maßnahmen empfiehlt das Landratsamt dringend, Schulkinder dazu anzuhalten, auch vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen. "Die Maßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, nützen nichts, wenn sich die Kinder vor der Schule oder auf dem Schulweg anstecken."

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