Mit Anlauf gegen den Kopf getreten?

18.9.2019, 12:37 Uhr
Mit Anlauf gegen den Kopf getreten?

© Rurik Schnackig

Denn wer einem am Boden liegenden mit Anlauf einen Tritt gegen den Kopf verpasst, der nimmt Schlimmeres in Kauf als eine Platzwunde. Dieser Vorwurf steht im Raum, konnte aber am Montag nicht geklärt werden. Die Auseinandersetzung hatte in einer Neumarkter Altstadtkneipe begonnen, als der Beschuldigte laut Zeugenaussagen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einem 46 Jahre alten Mann unvermittelt mit der Faust ins Gesicht schlug.

Vor dem Wirtshaus soll es dann erneut zum Zusammenstoß zwischen den beiden Männern gekommen sein. Ein Rempler, vermutlich, brachte den Älteren ins Straucheln, und er knallte mit dem Kopf gegen die Hauswand auf der anderen Straßenseite.

Benommen ging er zu Boden. Da habe der Jüngere geschrien: "Den mach ich tot, den bring ich um" und ihm, so die Anklage, mit Anlauf einen Fußtritt ins Gesicht versetzt. Weitere Tritte verhinderte der Wirt, der erst da zu seiner Kneipe zurückgekommen war.

Mehrere Platzwunden

Die Bilder, die dem Schöffengericht vorlagen, zeugten von mehreren Platzwunden, einer gebrochenen Nase und einem ausgeschlagenen Zahn. Diese Darstellung der Rauferei bestätigten, bis auf einen, in etwa auch die Zeugen, die entweder mitbekommen hatten, was im Wirtshaus passiert war oder draußen.

Der 39-Jährige ließ über seinen Verteidiger aber entschieden zurückweisen, dass er der Aggressor gewesen sei. Er habe friedlich mit dem Kopf auf der Theke geschlummert, als er plötzlich einen Schlag abbekommen habe. Das T-Shirt sei ihm über den Kopf gezogen worden, dann habe der Angreifer auf ihn eingeschlagen. Was sich vor der Tür ereignet hat, dazu kam von ihm noch keine Aussage. Das wird in der kommenden Verhandlung zu klären sein.

Wichtigster Zeuge der Vorfälle im Lokal war der junge Mann, der an diesem Abend dort aushilfsweise jobbte. Offenbar habe es einen Disput gegeben, dann habe der 39-Jährige zugeschlagen. Gleich danach kugelten die Streithähne auf dem Boden rum. Bevor er schlichten konnte, habe der Kumpel zum Barhocker gegriffen. Von der späteren Fortsetzung der Rauferei auf der Straße habe er nur den Stoß gegen die Hauswand mitbekommen.

Zeuge mit anderer Version

Da hatte der Wirt mehr gesehen. Jedenfalls schilderte er wenige Tage später der Polizei die wüsten Drohungen und die Fußtritte. Vor Gericht machte er allerdings Erinnerungslücken wegen eines kürzlich erlittenen Schlaganfalls geltend.

Nur ein junger Mann bestätigte die Version des Angeklagten. Staatsanwalt Daniel Wagner und Richter Rainer Würth mahnten ihn eindringlich, sich sehr gründlich zu überlegen, ob er bei dieser Aussage bleiben wolle. Er blieb dabei.

Der übel zugerichtete 46-jährige Montenegriner vermutete, dass der Auslöser für die Aggressionen Fremdenfeindlichkeit gewesen sei. Das wurde jedoch von den Zeugen als absurd zurückgewiesen. Der Angeklagte sei an jenem Abend allenfalls deswegen nicht gut angekommen, weil er sich in Gespräche an anderen Tischen eingemischt habe.

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