Lockerung der Corona-Regeln

Mit strengen Regeln darf der Neumarkter Badespaß beginnen

19.5.2021, 17:12 Uhr
Wie auch im vergangenen Jahr gelten auch heuer wegen der Corona-Pandemie noch strenge Regeln im Neumarkter Freibad.

© Roland Fengler Wie auch im vergangenen Jahr gelten auch heuer wegen der Corona-Pandemie noch strenge Regeln im Neumarkter Freibad.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt ist seit Samstag bis einschließlich Mittwoch stabil unter der Marke von 100 geblieben. Daher hat das Landratsamt Neumarkt ab Freitag, 0 Uhr, weitere Lockerungen angekündigt

Bei Inzidenzwerten unter 100 hatte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag obendrein Freibad-Öffnungen ab Freitag in Aussicht gestellt. Diese Ankündigung sorgt bei heimischen Badbetreibern und Kommunen für Überraschung und auch vereinzelt für Ratlosigkeit.

„Die Vorbereitungen für den Saisonstart sind abgeschlossen“, teilte Chrstian Braun, Leiter der Freizeitanlagen der Stadtwerke Neumarkt, auf Nachfrage mit. Aber: Bis die Becken im Neumarkter Freibad aufgeheizt sind, wird es noch einige Tage dauern. „Damit hatten wir aus wirtschaftlichen Gründen noch gewartet“, erklärt Braun. Am 28. Mai soll der Badespaß beginnen.

Nur eine begrenzte Zahl an Badegästen

Bis es so weit ist, passen die Stadtwerke das Online-Buchungstool für den Ticketkauf und die Anmeldung entsprechend der Vorgaben an. Denn der Besuch ist wieder an zahlreiche Einlass- und Hygieneauflagen geknüpft. Täglich werden vier Besuchszeiträume zur Verfügung stehen: zweimal zwei Stunden am Vormittag und zweimal drei Stunden am Nachmittag. Es darf jeweils nur eine begrenzte Zahl an Badegästen herein. Termin und Ticket gibt es auf www.swneumarkt.de/freizeit/freibad.

Zusätzlich muss an der Bäderkasse ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden), der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder bei einer überstandenen Covid-19-Infektion der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses (mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorgelegt werden. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt die Nachweispflicht.

Eine FFP2-Maske ist Pflicht auf dem Gelände des Neumarkter Freibads

Badegäste ab 15 Jahren müssen auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maske tragen. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren sind Alltagsmasken ausreichend. Ausgenommen ist der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort.

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