Neumarkt: 31-Jähriger schlug und trat im Rausch um sich

25.5.2019, 11:20 Uhr

Nun, das hatten schon seine Kumpel nicht so gesehen, als sie am 26. Januar den Notarzt riefen, weil der Mann nicht mehr Herr seiner Sinne zu sein schien. Nur mit Mühe gelang es dem Mediziner, den Tobenden etwas unter Kontrolle zu bringen. Er war froh, als um 20 Uhr zwei Polizeibeamte auftauchten. Die Polizistin bestätigte als Zeugin den Vorfall, so wie ihn der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, in der Anklageschrift vorgetragen hatte.

Die Beamten erklärten dem aufgebrachten jungen Mann, dass sie ihn zum Selbstschutz in Gewahrsam nehmen müssten. Doch das sei vermutlich nicht zu ihm durch gedrungen. Das mag auch an der Sprachbarriere gelegen haben. Doch selbst Landsleuten, die sich als Übersetzer versuchten, gelang es nicht, ihm klar zu machen, was gerade passierte.

Der 31-Jährige von schmächtiger Statur wehrte sich mit Händen und Füßen, schlug und trat um sich, ohne, allerdings jemanden zu treffen. Als die Polizisten ihn in den Dienstwagen verfrachten wollten, sperrte sich der Angeklagte mit allen zur Verfügung stehenden Gliedmaßen.

"Wollte nur heimgehen"

Weil er zum Tatzeitpunkt etwas mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte, war Richter Rainer Würth bereit, ihm verminderte Schuldfähigkeit zuzuerkennen. Dafür hätte es aber ein klares Geständnis gebraucht. Das zu bekommen, gestaltete sich auch für den routinierten Übersetzer als zähe Angelegenheit. Immer wieder zog sich der Angeklagte auf die Position zurück, dass der Polizeieinsatz absolut unnötig gewesen sei, weil er nur habe heimgehen wollen und nichts angestellt hätte.

Dass seine Weigerung, sich den Anweisungen der Polizei zu fügen, als Straftatbestand reichte, wollte er nicht recht einsehen. Vielmehr klagte er, dass die Beamten ihm durch zu straffe Handfesseln weh getan hätten. Das räumte auch die Zeugin ein. Bedingt durch die Konstruktion der Handschellen sei es nur möglich, sie zu lockern, wenn der Gefesselte sich ruhig verhält – und das tat er nicht.

In laufende Bewährung

Nach langem Hin und Her gelang es dem Richter dann schließlich doch, dem Angeklagten ein "ja, es war so", abzuringen. Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass er derart unangenehm aufgefallen ist. Vor gar nicht langer Zeit war er wegen Körperverletzung in ziemlich alkoholisiertem Zustand zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In diese Bewährungszeit fiel auch die neuerliche Tat.

Staatsanwaltschaftsvertreter Leykam war dennoch der Ansicht, dass noch mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne, wenn man die verminderte Schuldfähigkeit zu Grunde lege. Er forderte 120 Tagessätze zu 40 Euro. Das ließ den 31-Jährigen merklich zusammen zucken. Richter Würth machte es deutlich gnädiger mit 80 Tagessätzen zu je 30 Euro, zahlbar in Monatsraten von 200 Euro.

Würth versuchte dem Angeklagten klar zu machen, dass in der Zukunft der Rausch keine strafmildernde Wirkung mehr haben würde. Er müsse erkennen, dass die Sauferei keine Probleme löse, sondern nur welche schaffe.

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