Neumarkt: Bis zur Alkoholvergiftung am Wodka genuckelt

27.5.2020, 10:06 Uhr
Mit Hochprozentigem hat ein 21-Jähriger eine Gruppe von Minderjährgen versorgt, ein Mädchen erlitt eine Alkoholvergiftung.

© Jens Büttner/dpa Mit Hochprozentigem hat ein 21-Jähriger eine Gruppe von Minderjährgen versorgt, ein Mädchen erlitt eine Alkoholvergiftung.

Eine offenbar wohlmeinende Sozialarbeiterin hatte dem jungen Mann dabei geholfen, den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu formulieren. Das war für Richter Rainer Würth die mit Abstand unglaubwürdigste der drei Versionen der Tat, die er in den Akten hatte.

Als Vertreter der Staatsanwaltschaft warf Thomas Leykam dem jungen Mann vor, er habe es zugelassen, dass sich eine Zwölfjährige fleißig an seinem Wodka bediente und es auch nicht unterbunden, als das Mädchen deutliche Ausfallerscheinungen zeigte. Es erlitt eine schwere Alkoholvergiftung. Das erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung durch Unterlassen.

Bei der Polizei hatte der Angeklagte noch ausgesagt, dass die Kinder ihn gedrängt hätten, für sie Hochprozentiges zu kaufen, über das sie sich dann im Park gemeinsam hergemacht hätten. Das bestätigten auch die an dem Gelage beteiligten Kinder. Die Darstellung schien Richter Würth auch am plausibelsten. Er sei schließlich nicht weltfremd.

Die zweite Version des 21-Jährigen lautete, er habe den Wodka schon im Park dabei gehabt, als die Buben und Mädchen dazu gestoßen seien und gefragt hätten, ob sie auch ein paar Schluck abhaben könnten. Ihm sei es letztendlich egal, wie die Kinder an den Schnaps gekommen seien. Wichtig, so Richter Rainer Würth, sei ihm, dass der Angeklagte einräumt, im Besitz der Flasche gewesen zu sein. Die Behauptung, die Kinder hätten den Wodka mitgebracht, wie es im Einspruch gegen den Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 15 Euro stand, sei unglaubwürdig.

Er könne sich vorstellen, so Würth weiter, dass das Mädchen am Schnaps genuckelt hat und der Angeklagte eben auch. Dabei sei ihm vielleicht entgangen, wie betrunken die Zwölfjährige war.

Deshalb riet er dem jungen Mann, zu gestehen, Besitzer der Wodkaflasche gewesen zu sein. Dann wolle er auch über die Höhe des Strafmaßes mit sich reden lassen. Schließlich stimmte der Angeklagte dem Vorschlag des Richters zu und räumte ein, es sei so gewesen, wie es in der Anklageschrift stand.

Thomas Leykam war denn auch bereit, mit der Zahl der Tagessätze auf 50 und der Tagessatzhöhe auf zehn Euro herunter zu gehen, zumal der Schüler und Hartz IV-Empfänger strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist.

Das war auch die Vorstellung von Richter Rainer Würth. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 500 Euro können in Raten von 30 Euro gezahlt werden.