Neumarkt: Onkel missbraucht Grundschülerin zwei Jahre lang

21.9.2020, 16:59 Uhr

Die junge Frau hat das belastende Geschehen lange für sich behalten. Erst als sie in der Schule beim Sexualkundeunterricht aufsprang und heulend aus dem Schulhaus lief, kam es an den Tag. Weitere Jahre vergingen bis der Täter, ihr Onkel, sich vor Gericht verantworten musste.

Wegen schweren Missbrauchs in zwei Fällen und einfachen Missbrauchs in drei Fällen, begangen an einem Kind, stand der heute 31-Jährige vor dem Schöffengericht Neumarkt. Seinem frühen und umfassenden Geständnis verdankte er es unter anderem, dass die Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Eingeständnis der Schuld in allen Punkten der Anklage lag dem Gericht bereits schriftlich zu Beginn der Verhandlung vor. Das ersparte seinem Opfer, sich als Zeugin nochmal mit den demütigenden Taten auseinander zu setzen und den Ermittlern viel Aufwand. Denn es hätte sonst Aussage gegen Aussage gestanden. „Die Beweislage war nicht gut“, räumte auch Richter Rainer Würth ein.

Zwischen 2010 und 2012 hatte sich der junge Mann an seine Nichte heran gemacht, an ihr sexuelle Handlungen vollzogen oder sie dazu gebracht, an ihm solche Handlungen zu begehen.

Der 31-jährige Täter wohnt noch bei der Mutter

Der Täter, der nach wie vor bei seiner Mutter wohnt, hatte das Vertrauen des Mädchens, das eine enge Beziehung zur Oma hatte, missbraucht. Als die Tat aufflog, zerrüttete das auch den zuvor großen Zusammenhalt der Familie. Die Furcht der anderen Mitglieder, dem Sexualtäter über den Weg zu laufen, verurteilte seine Mutter zu einem plötzlich ziemlich einsamen Leben.

Dramatisch und womöglich lebenslang sind die Folgen, die das Opfer erleiden muss. Nach dem Vorfall in der Schule, als die Tat ruchbar wurde, entwickelte sich beim dem Kind eine Schulverweigerung, erläuterte Rechtsanwältin Claudia Schenk, die Vertreterin der Nebenklage. Das durchaus intelligente Mädchen konnte nicht die schulische Ausbildung absolvieren, die ihm ansonsten möglich gewesen wäre.

Das Opfer leidet unter Ess-Störungen und Kontaktproblemen

Das Opfer leidet unter Kontaktproblemen und kann nur ganz schwer Vertrauen zu anderen Menschen fassen und wenig soziale Bindungen eingehen. Dazu kommen Essstörungen und andere psychischen Beeinträchtigungen.

Der Angeklagte beteuerte, dass er sich nicht erklären könne, warum er sich zu diesen Taten habe hinreißen lassen. Möglicherweise, weil er damals keine Partnerin gehabt habe und seine sexuellen Bedürfnisse nicht habe ausleben können. Keinesfalls jedoch habe er pädophile Neigungen. Er fühle sich nicht krankhaft zu Kindern hingezogen. Den Wunsch, sich Minderjährigen ungebührlich zu nähern, habe er trotz der vielen Kinder in der großen Verwandtschaft davor und danach niemals verspürt.

6000 Euro für den seelischen Schmerz

Noch bevor sich das Schöffengericht mit den Straftaten selbst befasste nahm die Nebenklägerin ein Vergleichsangebot an, das dem Opfer wenigstens ein wenig über die erlittenen Verletzungen seelischer Art hinweghelfen soll. Der Angeklagte, der nur ein geringes Einkommen hat, übergab über seinen Rechtsanwalt 1000 Euro, wird noch weitere 5000 Euro zahlen und verpflichtet sich, für alle materiellen und immateriellen Schäden, die aus den Taten resultieren, aufzukommen. Dieser Vergleich erspart der jungen Frau ein schmerzhaftes zivilrechtliches Verfahren.

In einem Brief hatte der Angeklagte in ehrlich klingenden Worten zusammengefasst, dass ihm diese Verwundungen der Seele seiner Nichte unendlich leid täten. Er wisse, dass es unentschuldbar sei, was er getan hatte und hoffe, dass die Zeit Heilung bringen könne und sie ihm eines Tages verzeihen könne.

"Kinderschänder" haben es schwer im Gefängnis

Staatsanwältin Dr. Baltz nahm ihm die Reue ab. Auch das Geständnis spreche sehr für den Angeklagten. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Gleichzeitig signalisierte sie dem Schöffengericht, dass sie sich nicht gegen eine Haftstrafe auf Bewährung wehren werde. Sie sieht in dem bislang noch unbescholtenen Täter einen Menschen, der wohl nur schwer mit den Umständen im Gefängnis zurecht kommen würde, wo „Kinderschändern“ das Leben sehr schwer gemacht wird.

Nach gar nicht so langer Beratung entschied das Schöffengericht auf eine Haftstrafe von zwei Jahren, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Angeklagten muss 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und jeglichen Kontakt mit der Nichte vermeiden.

Entscheidend für das Schöffengericht, doch vergleichsweise milde zu verfahren, waren das Geständnis aus freien Stücken, und der Versuch, einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen.