Neumarkt: Reifenwechsel triftiger Grund?

8.4.2020, 17:07 Uhr
Zum Reifenwechseln in die Werkstatt - erlaubt oder nicht, wollte ein Leser wissen. Das sei ein triftiger Grund und daher in Ordnung, heißt es vom Innenministerium.

© Dekra/ampnet Zum Reifenwechseln in die Werkstatt - erlaubt oder nicht, wollte ein Leser wissen. Das sei ein triftiger Grund und daher in Ordnung, heißt es vom Innenministerium.

Die Kfz-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim hatte am Montag gemeldet, dass die bayerische Staatsregierung die Kfz-Werkstätten und Autohäuser mit Kfz-Werkstatt als systemrelevant für die Bewältigung der Corona-Krise eingestuft hat. Der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen sei damit ab sofort möglich.

Das scheint sich, so der NN-Leser Sven Schubert, jedoch noch nicht bis zur Neumarkter Polizei herumgesprochen zu haben. Eine Bekannte von ihm, die in die Werkstatt zum Räderwechsel unterwegs war, sei von der Polizei wieder heimgeschickt worden.

"Da bestand eine Rechtsunsicherheit, ob der Reifenwechsel wirklich unbedingt notwendig ist", heißt es auf Nachfrage bei der Neumarkter Polizeiinspektion. Man habe sich inzwischen beim Landratsamt erkundigt und erfahren, dass der Reifenwechsel in der Werkstatt erlaubt sei.

Das Landratsamt verweist auf die Internetseite des bayerischen Innenministeriums www.corona-katastrophenschutz.bayern.de. Dort steht unter der Rubrik häufig gestellte Fragen eindeutig: "Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein." Werkstätten sollten die Termine so vergeben, dass nicht zu viele Kunden gleichzeitig warten, rät Melanie Graml vom Landratsamt. 

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