Neumarkt: Schubserei und Schirm-Attacke

12.7.2020, 10:58 Uhr

 Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Zu entscheiden, wenn die unbestechlichen Zeugen fehlen, wer nun der Böse und wer der Fromme ist, fällt auch dem Gericht schwer.

Amtsrichter Rainer Würth beschloss deshalb, das Verfahren in einem aktuellen Fall einzustellen und den Streithanseln den guten Rat mit auf den Weg zu geben, sich künftig aus demselben zu gehen. Die Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse.

Angeklagt war ein 63 Jahre alter Rentner, dem vorgeworfen wurde, beim Versuch, seine Frau gegen ein Gespann von Mutter und Tochter aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu verteidigen, übers Ziel hinaus geschossen zu sein. Der robust wirkende Mann habe auf die beiden eingeschlagen, ihnen Prellungen an Kopf und Körper beigebracht und sie mit Gewalt in ihre Wohnung zurück gedrängt.

Entzündet hatte sich der Streit am Hund des Angeklagten, den seine Frau Gassi geführt und dabei von der Leine gelassen hatte.

Es habe ständig Auseinandersetzung gegeben mit diesen Nachbarn, verteidigte sich der Rentner. Er habe nicht zugeschlagen, sondern nur geschoben. Im Gegenteil, die Tochter habe ihn mit einem Regenschirm attackiert und an der Handwurzel verletzt. Seine Ehefrau bestätigte diese Aussage in allen Punkten.

Die Nachbarin, eine sehr zierliche Frau, schilderte ein angeblich schon lange dauerndes Martyrium. Mit dem Rentnerehepaar sei vor knapp zwei Jahren der Terror in ihr Wohnhaus eingezogen. Sie habe sich kaum noch vor die Wohnung gewagt.

Am Auto seien immer wieder die Reifen zerstochen worden, der Wagen selbst verkratzt. Allein schon beim Müllrausbringen habe sie der Nachbar beschimpft, bespuckt und manchmal mit Steinen nach ihr geworfen. Der Angeklagte erwiderte darauf nur: "Es war genau anders rum."

Klarheit konnte auch die Aussage einer Nachbarin nicht bringen, die durch ihr lautstarkes Eingreifen immerhin der Streiterei ein Ende setzte, so dass beide Parteien sich in ihre Wohnungen zurückzogen.


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