Neumarkter Amtsgericht ahndet Drogenrausch auf der Autobahn

20.8.2020, 09:15 Uhr
Ein 23-Jähriger musste sich wegen seiner Drogenprobleme vor Gericht verantworten.

© Pixabay Ein 23-Jähriger musste sich wegen seiner Drogenprobleme vor Gericht verantworten.

"Das ist mehr als fair", bedankte sich ein junger Mann bei Amtsrichter Rainer Würth, der ihn ziemlich glimpflich hatte davonkommen lassen. Er war nach einem Unfall bei Neumarkt unter dem Einfluss von Drogen wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Nach dem Urteil trat der 23-Jährige, brav im Fond sitzend, mit seinen Freunden, die ihn auf dem schweren Gang begleitet hatten, die Heimreise nach Niederbayern an.

In Leitplanken gekracht

Ausgerechnet am Heiligen Abend letzten Jahres um 22.30 Uhr hatte der damals 22-Jährige auf der Autobahn bei Berg drogenbedingt die Kontrolle über seinen Wagen verloren, hatte einen anderen Pkw gerammt und war in die Leitplanken gekracht. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 10 000 Euro, an der Schutzplanke von 3700 Euro. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Es war nicht nötig, die Insassen des anderen Fahrzeugs oder einen der Polizisten, die den Unfall aufgenommen hatten, als Zeugen zu hören. Der Angeklagte machte keinerlei Ausflüchte. Das wäre auch ziemlich fruchtlos gewesen.

Offene Bewährung

Der Angeklagte war allerdings auch gut beraten, kooperativ aufzutreten. Denn über ihm schwebte das Damoklesschwert einer offenen Bewährung für eine Haftstrafe von einem Jahr und acht

Monaten, die er sich letztes Jahr eingefangen hatte. Damit war vom Amtsgericht Straubing unter anderem der Handel und Besitz von Drogen geahndet worden.

Der Unfall habe gezeigt, dass er zu diesem Zeitpunkt die Finger noch nicht vom Rauschgift habe lassen können, schlussfolgerte Richter Rainer Würth.

Lehrstelle in Aussicht

Der Angeklagte versicherte, dass das sich aber inzwischen zum Positiven geändert habe und dass er dabei sei, sein Leben umzukrempeln. Zwar werde er derzeit noch von seinem Vater alimentiert und absolviere noch ein Praktikum. Doch habe er einen Ausbildungsplatz in einem Beruf in Aussicht, der ihm viel Spaß mache. Das stimmte auch Thomas Leykam, den Vertreter der Staatsanwaltschaft, milde. Mit viel gutem Willen könne hier nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden, fand er und forderte 125 Tagessätze zu je 15 Euro.

MPU vor dem Führerschein?

Auch Richter Würth wollte dem jungen Mann die Chance geben, sein Leben in den Griff zu bekommen. Er redete dem 23-Jährigen aber eindringlich ins Gewissen. Der müsse sich klar darüber sein, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf ihn zukommen werde, bevor er wieder einen Führerschein machen darf, dass er sicherlich nachweisen müsse, clean geblieben zu sein. Sollte er sich in absehbarer Zeit nochmal etwas Ungesetzliches leisten, würde er um Haft nicht mehr herumkommen.

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