Neumarkter Doppelmord: Lebenslange Haft für Sejdi K.

30.1.2014, 18:46 Uhr
Neumarkter Doppelmord: Lebenslange Haft für Sejdi K.

© Michael Matejka

Das Nürnberger Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Sejdi K. seinen Schwiegervater (65) und seinen Schwager (26) vor einem Jahr aus verletztem Stolz und Rache mit Messerstichen getötet hat. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass Sejdi K. nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann.

„Der Angeklagte hat sich als Herr über Leben und Tod aufgespielt“, sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Gerhard Neuhof, in seiner Urteilsbegründung. Er umriss die Hintergründe der Tat: „Er betrachtete Frau und Kind als sein Eigentum“, so der Richter. Als sich seine Gattin nach jahrelangen Misshandlungen von ihm trennte und mit dem gemeinsamen Sohn in ein Frauenhaus zog, habe er ihre Familie mit Drohungen tyrannisiert. Weil die Frau trotzdem nicht zu ihm zurückkam, habe er sich entschlossen, alle ihre männlichen Verwandten auszulöschen.

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich die Bluttat am 29. Januar 2013 folgendermaßen abgespielt: Durch eine List verschaffte sich Sejdi K. Zugang zum Anwesen der Familie seiner Frau in Neumarkt. Als Sejdi K. im Flur mit einem Küchenmesser auf seinen Schwiegervater losging, verteidigte sich der 65-Jährige mit Pfefferspray. Jedoch vergeblich: In der Küche versetzte Sejdi K. ihm einen tödlichen Stich.

Der 26-jährige Sohn, durch den Lärm aufmerksam geworden, eilte in die Küche und versuchte Sejdi K. mit einem Küchenbeil in Schach zu halten. Doch auch der junge Mann hatte keine Chance: Er wurde von Sejdi K. mit dem Messer so schwer verletzt, dass auch er noch am Tatort starb.

Sejdi K. hatte bis zum Schluss eine ganz andere Version des Familiendramas geschildert: Er behauptete, dass er zu seinem Schwiegervater gegangen sei, um ihn um Hilfe bei seinem Ehestreit zu bitten. Er sei dann von den Männern angegriffen worden und habe sich lediglich verteidigt.

Das Schwurgericht nahm dem 44-Jährigen diese Notwehr-Version nicht ab: Die Indizien würden eindeutig belegen, dass die Aussagen des Angeklagten nicht stimmen, so Richter Neuhof. Sejdi K. nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Die Familie der Mordopfer zeigte sich gestern zunächst erleichtert. Nebenklagevertreter Steffen Ufer hatte aber in seinem Plädoyer die Befürchtung geäußert, dass die Hinterblieben weitere Racheakte vom Clan des Verurteilten befürchten müssen.

Nach der Urteilsverkündung kam es zu einem Handgemenge. Ein Mann, offenbar ein Angehöriger der Opferfamilie, hatte nach Ende der Verhandlung in Richtung des Angeklagten gespuckt und geschimpft. Als die Wachtmeister seine Personalien feststellen wollten, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der Mann wurde leicht verletzt. Er kam ebenso ins Krankenhaus wie eine Frau, die wegen der Aufregung im Gerichtssaal einen Zusammenbruch erlitten hatte. Die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

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