Neumarkter OB verteidigt sich: "Das wäre Aufruf zum Rechtsbruch"

12.9.2020, 13:31 Uhr
Neumarkter OB verteidigt sich:

 Die streitbare Stadträtin aus Woffenbach hatte die Baugenehmigung für ein Acht-Parteien-Haus in der Saarlandstraße als "unverantwortlich" bezeichnet (wir berichteten).

In einer Stellungnahme schreibt Thumann,  Bundes- und Landesgesetze wie das deutschlandweit geltende Baugesetzbuch und die bayerische Bauordnung gäben genau vor, wie vorzugehen sei. "Wir als ausführende Stadt Neumarkt können doch nicht an Gesetzen rütteln." Wenn ein Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben genüge und dazu ein Bauantrag vorliege, müsse die Stadt eine Baugenehmigung aussprechen.

"Können nicht nach Lust und Laune handeln"

"Da ist es doch nicht so, wie die Kritikerin vorzugeben scheint, dass wir dies als Stadt nach Lust und Laune handhaben können", so Thumann. Und da könne auch der Bausenat oder der Stadtrat keine andere Entscheidung treffen. "Das wäre dann ja Rechtsbruch. Und für diesen würden wieder wir als Stadt verantwortlich gemacht und wie in der Vergangenheit schon geschehen zum Schadenersatz herangezogen."

Erstaunlich findet Oberbürgermeister Thumann die Bezeichnung "Gartenviertel". Er sei gebürtiger Neumarkter und hier aufgewachsen, aber von einem solchen "Gartenviertel" habe er bisher noch nicht gehört. Eine offizielle Ortsangabe dazu gebe es auch nicht. "Offensichtlich soll damit nur Stimmung gegen etwas gemacht werden im Sinne von klein gegen groß."

Geschäftsordnung sei eindeutig

Auch die weiteren Vorwürfe von Plankermann weist Thumann zurück. Die Geschäftsordnung des Stadtrates lege eindeutig fest, dass die Verwaltung für die meisten einfachen Bauanträge zuständig sei. Lediglich Sonderbauten und erhebliche Befreiungen von Bebauungsplänen sind im Bausenat zu behandeln. Bei jeder Sitzung erhalten die Bausenatsmitglieder jedoch seit Jahrzehnten eine Liste von Baugenehmigungen, die seit der letzten Sitzung rechtskräftig geworden sind. So sei es auch mit dem Bauvorhaben in der Saarlandstraße gewesen, das auf einer Aufstellung mit 18 weiteren Bauvorhaben aufgelistet war. Es stand nicht auf der Tagesordnung und der Bausenat hatte auch keine Entscheidung zu treffen.

"Wenn Anwohner gegen ein Vorhaben sind, so steht ihnen der Rechtsweg offen", schreibt Thumann. Deshalb werde laut Gesetz allen Nachbarn, die einen Bauantrag nicht unterschreiben, von Amts wegen die Baugenehmigung zugeschickt. In dieser sei ein Rechtsmittelbehelf enthalten, dass sie innerhalb einer festgelegten Frist gegen die Genehmigung klagen können. Erst wenn bis zum Ablauf der Frist keine Klage erfolge, werde eine Baugenehmigung rechtskräftig. "Da bis zum Ablauf der Frist jedoch keine Klage beim Gericht einging, erlangte die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus in der Saarlandstraße nun Rechtskraft", schreibt der Oberbürgermeister.

"Verwirrt über Haltung der SPD"

In der Zusammenschau bei diesem Bauvorhaben wie bei dem in der Saarlandstraße und andernorts wie etwa in der Amberger Straße zeigt sich Oberbürgermeister Thumann in seiner Stellungnahme "verwirrt über die Haltung der SPD, die auf der einen Seite immer mehr Wohnraum fordert, auf der anderen Seite aber häufig gerade solche Vorhaben ablehnt, die für mehr Wohnraum sorgen würden."

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