Neumarkter Pärchen beschäftigte die Behörden

24.1.2020, 15:17 Uhr
Neumarkter Pärchen beschäftigte die Behörden

© news5

Der Mandant von Markus Meier war ein 45-Jähriger, der Arbeitslosengeld II bekommt. Ihm war vorgeworfen worden, seiner sporadischen Lebensgefährtin bei einem Streit in seiner Wohnung eine Hartplastikflasche über den Kopf gezogen zu haben, sodass sie eine Platzwunde erlitten hat. Diese musste im Klinikum genäht werden.

 Den Vorwurf stritt der Angeklagte energisch ab. Die 29-Jährige sei an dem Abend gar nicht in seiner Wohnung gewesen. Er habe sie, als sie Sturm läutete und vor dem Mietshaus herumschrie, gar nicht rein gelassen.

Die Frau sei betrunken gewesen, wieder einmal, so der Angeklagte. Wenn sie sich nach 17 Uhr dem Kräuterlikör widme, sei sie wie ausgewechselt. Er wisse nicht, wo sie sich die Kopfverletzung zugezogen hat. Möglicherweise bei einem Sturz mit dem Fahrrad.

Keine hieb- und stichfesten Beweise

Zwei Nachbarn bestätigten dem Gericht, dass die Frau vor dem Haus Rabatz gemacht habe. Einer will auf dem Display der Gegensprachanlage sogar eine blutende Verletzung an der Stirn gesehen haben. Tatsächlich aber lag die Wunde unter den Haaren. Letztendlich konnte keiner der Zeugen aus dem hellhörigen Haus von einem Streit in der Wohnung am fraglichen Abend berichten.

Die 29-Jährige behauptete derweilen, sie habe im Haus um Hilfe gebeten, doch niemand habe ihr aufgemacht. Das würde einige Bluttropfen im Treppenhaus erklären. Die müssen aber nicht zwangsläufig von der Frau stammen.

Jedenfalls hatte sie sich nach dem Vorfall, wie immer dieser ausgesehen hat, aufs Fahrrad geschwungen und sei zu ihrer Oma geradelt. Dort verständigte sie Polizei und Rettungsdienst. Auch der Polizist, der mit ihr gesprochen hatte, konnte wenig zur Klärung beitragen. Die 29-Jährige sei aufgebracht gewesen und auch etwas verwirrt, sicherlich betrunken.

In gewisser Weise entlastend für den Angeklagten wurde der Umstand gewertet, dass die Klägerin am Tag vor der Verhandlung wieder bei ihm in der Wohnung übernachtet hatte.

Am Ende beantragte Rechtsanwalt Markus Meier, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwältin und der Richter stimmten zu. Die Kosten trägt die Staatskasse.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.