Neumarkter schlug mit Bierflasche zu

26.6.2020, 13:15 Uhr

Staatsanwältin Sarah Kronmüller hatte eine sechs Monate längere Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. "Ausnahmsweise" verzichtete sie auf Rechtsmittel, nicht ohne den Angeklagten darauf hin zu weisen, dass er, wäre die gefährliche Körperverletzung in Nürnberg verhandelt worden, weniger glimpflich davon gekommen wäre. Das sah auch Richter Rainer Würth so, der von einer anderen Wahrnehmung derartiger Delikte in der Oberpfalz sprach: Was hier ein Kratzer sei, der wieder vergeht, werde in der benachbarten Großstadt häufig sehr viel ernster genommen.

Der 29 Jahre alte Angeklagte hatte aber bereits einiges unternommen, um das Gericht von seiner Schuldeinsicht und dem Willen, sich aus dem alten Freundeskreis zu lösen, zu überzeugen. Dabei handelt es sich um Fußballfans, die gelegentlich über die Stränge schlagen. So auch am 21. Dezember letzten Jahres um 4 Uhr morgens auf dem Hof einer Neumarkter Diskothek.

Die Clique war nach einem Fußballmatch um die Häuser gezogen und schließlich in der Disko gelandet. Dort kamen die jungen Leute mit einer anderen Gruppe in Streit. Was genau passiert ist, was der Auslöser war, daran konnte sich der damals stark angetrunkene Angeklagte nicht mehr erinnern. Aber er wusste noch, dass er seinem Gegenüber einen Schlag mit einer Flasche auf den Kopf versetzt hatte. Die Folge war eine drei Zentimeter lange Platzwunde.

In einer schriftlichen von Anwalt Christopher Lihl formulierten Vorab-Stellungnahme hatte sein Mandant den Schlag eingeräumt, ohne irgendwelche Ausflüchte zu versuchen. Zur Verhandlung hatte er ein Kuvert mit 1000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer mitgebracht. Er hätte sich auch gern persönlich entschuldigt. Doch der andere musste nicht mehr als Zeuge aussagen und war der Gerichtsverhandlung fern geblieben.

Diese entlastenden Punkte bezog die Staatsanwältin in ihre Überlegungen ein, verwies aber auch auf die drei Vorstrafen, die der Handwerker bereits in seinem Bundeszentralregister stehen hat. Er könne von Glück reden, dass nicht mehr passiert war.

Neun Monate auf Bewährung

Knochen hätten splittern können, eine Auge getroffen werden. Deshalb forderte sie ein Jahr und drei Monate Haft, die aber angesichts der positiven Lebensumstände des jungen Mannes, der einen festen Arbeitsplatz hat und eine langjährige Beziehung, auf drei Jahre zur Bewährung auszusetzen sei. Als Auflage schlug sie eine Geldbuße von 1500 Euro vor.

Seinem Mandanten sei klar gewesen, erklärte Rechtsanwalt Christopher Lihl, das er sich ordentlich was einfangen würde. Die 15 Monate Freiheitsentzug schienen dem Verteidiger aber zu heftig, angesichts der Kooperationsbereitschaft und des offensichtlichen Willens, den Schaden wieder gut zu machen. Lihl stellte keinen konkreten Antrag, bat aber um ein mildes Urteil.

Das bekam er. Richter Rainer Würth entschied auf eine Haftstrafe von neun Monaten auf drei Jahre Bewährung. Doch quasi "ungeschoren" kommt der Angeklagte nicht davon. Er muss 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Dass er das auf einen Schlag erledigen wolle und nicht um Ratenzahlung bettelte, rechnete ihm Würth hoch an. Auch den geplanten Wegzug mit der Freundin nach Thüringen sah er als Absicht, reinen Tisch zu machen und sich vom alten Freundeskreis zu lösen.

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