Neumarkter Vereine dürfen Jurahallen nutzen

24.9.2020, 20:24 Uhr
Der Stadtrat hat es vorgemacht: Die Jurahallen sind bestens geeignet für Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen. 

© Günter Distler Der Stadtrat hat es vorgemacht: Die Jurahallen sind bestens geeignet für Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen. 

 Die Corona-Regeln machen es vielen Vereinen fast unmöglich, die vorgeschriebenen Jahresversammlungen abzuhalten: Vereinsheime und Sportgaststätten sind zu klein, dass die Mitglieder dort den gebotenen Abstand einhalten können. Die Miete für große Räume oder Hallen sprengt den Vereins-Etat.

Bis Ende März 2021 können Neumarkter Vereine deshalb ihre Mitgliederversammlungen in den beiden Jurahallen abhalten gegen eine Gebühr von 50 Euro – ein symbolischer Betrag, der einen Teil der Nebenkosten abfedern soll. Dies beschloss der Stadtrat gegen drei Stimmen auf Antrag der UPW. "Es ist ein Signal der Wertschätzung", sagte Fraktionsvorsitzender Martin Meier.

Standard-Hygienekonzept für die Jurahalle 

Die Bestuhlung sowie die Bereitstellung des Inventars erfolgt durch den Hausmeister beziehungsweise durch den Bauhof. Es werden Getränke bereit gestellt für einen geringen Preis.

Für die Veranstaltungen erhalten die Vereine ein vorgefertigtes Hygienekonzept. So ist die Organisation deutlich leichter.

 

 

Andre Madeisky (SPD) erinnerte an die städtischen Beschäftigten. Der Hausmeister solle durch die Abendtermine nicht übermäßig beansprucht werden und Überstunden machen müssen. "Weshalb muss der Bauhof für die Getränke sorgen? Das können Vereine selber übernehmen."

Dieter Ries (Flitz) begrüßte den Antrag insgesamt, kritisierte aber die Gebühr von 50 Euro. Ferdinand Ernst ( CSU) wollte noch soziale Einrichtungen und Schulen aufgenommen wissen, "um künftigen Diskussionen vorzugreifen". Dazu erarbeite die Verwaltung bereits etwas, sagte OB Thomas Thumann.

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