Noch eine Alkoholfahrt könnte Haftstrafe einbringen

20.11.2020, 10:20 Uhr
Noch eine Alkoholfahrt könnte Haftstrafe einbringen

© News5/Fricke

Vermutlich war es nicht der Alkohol allein, sondern auch die Unerfahrenheit als frisch gebackener Zweiradfahrer: Zwischen Oberölsbach und Stöckelsberg flog das Motorrad eines Ambergers aus der Kurve und landete in einem Feld.

Der Unfallfahrer zog sich dabei schwere Verletzungen zu, musste mehrmals operiert werden, war längere Zeit krank geschrieben und ist erst seit wenigen Wochen wieder in einem festen Arbeitsverhältnis.

Mehrere Blutproben nach dem Unfall hatten einen Alkoholmittelwert von etwas über einem Promille ergeben. Die Anklage vor dem Amtsgericht Neumarkt lautete auf Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil er zu diesem Zeitpunkt mit einem in Rumänien erworbenen Führerschein unterwegs war, der hierzulande so nicht anerkannt wird.

Da dem Angeklagten möglicherweise nicht bewusst war, dass er sich mit diesem Papier auf dem Holzweg befand, wurde das Verfahren in diesem Punkt von Richter Rainer Würth eingestellt.

Die Trunkenheit lag unstrittig vor. Staatsanwältin Natalie Meyer forderte für den einschlägig vorbestraften Handwerker eine Haftstrafe von zwei Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine Geldauflage von 1600 Euro soll den Amberger daran erinnern. Für die Neuerwerbung eines Führerscheins sollte eine Frist von 18 Monaten gelten.

Verteidiger Oliver Schmidl legte die erheblichen Verletzungen in die Waagschale, die sein Mandant bei dem Unfall erlitten hatte. Er war überzeugt, dass eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro die angemessene Strafe wäre und dass eine weitere Führerscheinsperre von acht Monaten ausreichen sollte.

Doch Richter Rainer Würth teilte eher die Ansicht der Staatsanwältin und verurteilte den 42-Jährigen zu zwei Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung. Eine Geldauflage von 1500 Euro an die Wolfsteinfreunde kann er in Raten von 150 Euro bezahlen. Angesichts der fünf Monate, seit sein Führerschein kassiert wurde, müsse aber eine weitere Sperre von zehn Monaten genügen.

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