Patient masturbierte in Neumarkter Arztpraxis

19.6.2019, 15:37 Uhr

Wegen einer Untersuchung, für die ihm ein Kontrastmittel gespritzt worden war, wurde der Mann für zehn Minuten auf dem Behandlungstisch liegend in einem Raum allein gelassen, bevor der nächste Schritt erfolgen sollte.

Ob es nur zum arglosen Zeitvertreib war, oder ob er wusste, dass der Behandlungsraum mit einer Kamera überwacht wurde, war die entscheidende Frage, die nicht mit Gewissheit beantwortet werden konnte.

Arzthelferinnen mussten zusehen

Als der Patient allein war, oder sich allein wähnte, holte er sein bestes Stück aus der Hose und begann zu masturbieren. Eine Arzthelferin sah über ihren Monitor, was vor sich ging und holte eine Kollegin hinzu. Über Lautsprecher forderten sie den Patienten auf, seinen Penis wieder einzupacken. Die beiden Frauen erstatteten Anzeige.

Zunächst wollte der Angeklagte sich nicht zu dem von Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam vorgetragenen Vorwurf äußern. Nach der Aussage der Arzthelferin bat Rechtsanwalt Christopher Lihl um ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwalt. Eine Einigung auf ein Strafmaß wurde zwar nicht erzielt, aber der Handwerker räumte auf Anraten seines Anwalts den Sachverhalt ein.

Zwar hat er sich seit 2008 nichts mehr zu Schulden kommen lassen, aber – das ist das große Problem – in seinem Bundeszentralregister finden sich fünf Einträge, davon vier einschlägig: Missbrauch von Kindern und exhibitionistische Handlungen.

"Nur bedingt vorsätzlich"

Thomas Leykam fand dennoch, dass man von nur bedingtem Vorsatz ausgehen könne und hier nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne. Aber die müsse saftig ausfallen. Er forderte 150 Tagessätze zu je 40 Euro.

Christopher Lihl gab zu bedenken, dass sozusagen "nichts passiert" sei. Die zweite Zeugin habe nur deshalb etwas gesehen, weil sie hinzugerufen worden war. Lihl bat um eine mildere Geldstrafe, auch weil die Zeugin nur einen mäßig geschockten Eindruck gemacht habe.

Richter Rainer Würth mochte dem Angeklagten nicht unterstellen, dass er Publikum gesucht hätte. Er habe es allenfalls billigend in Kauf genommen, dass ihm jemand zusieht. Würth legte die Geldstrafe auf 100 Tagessätze zu 40 Euro fest. Die 4000 Euro können in Raten von 100 Euro abbezahlt werden. Dazu kommen noch Verfahrens- und Anwaltskosten.