Pfleiderer droht bei Sanierung neue Schlappe

12.1.2012, 00:00 Uhr
Pfleiderer droht bei Sanierung neue Schlappe

© Stefan Hippel

Zwar schluckte die große Mehrheit der Aktionäre und Gläubiger des hochverschuldeten Unternehmens in der Vergangenheit bereits so manche Kröte, Banken und Hedge-Fonds verzichteten auf Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe Euro, um das Unternehmen zu retten.

Dennoch schmoren die Beschlüsse zur Sanierung bei der Pfleiderer AG in den Schubladen – und der Vorstand kann sein Konzept nicht umsetzen. Und nun sieht es so aus, als müsste der angeschlagene Konzern vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eine weitere juristische Schlappe hinnehmen.

Rückblick: Zwar stimmten die Aktionäre im Juli letzten Jahres mit einer Mehrheit von 93 Prozent bei einer Hauptversammlung einem Kapitalschnitt und dem Restrukturierungsplan des Neumarkter Traditionsunternehmens zu und schufen damit die Voraussetzung für das Restrukturierungskonzept – und für den Schuldenabbau des Unternehmens.

Doch diese Mehrheit nützt dem Unternehmen offenbar nichts: Denn einige der Altaktionäre wollen den Verlust ihres Vermögens nicht hinnehmen; derzeit sind 23 Klagen am Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig.

Bei der Pfleiderer AG, dort kämpft man ohnehin juristisch an mehreren Fronten, will man nicht tatenlos und möglicherweise recht lange auf diese Urteile warten.

Tatsächlich führte der Gesetzgeber erst vor rund zwei Jahren ein Instrument ein, um Sanierungsbemühungen nicht an der Dauer des Instanzenweges scheitern zu lassen, das sogenannte beschleunigten Freigabeverfahren. In diesem Fall wird die Entscheidung in einem einstufigen Verfahren getroffen, eine zweite Instanz ist nicht vorgesehen – Pfleiderer kann somit gegen die Entscheidung des Nürnberger Senats auch kein Rechtsmittel einlegen.

Kompliziertes Vertragswerk

Doch bereits jetzt äußerte Helmut Ciriacy-Wantrup, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Zweifel an der Eilbedürftigkeit des Antrags. Die Klagen der Aktionäre seien nicht offensichtlich unbegründet, so der Jurist.

Faktisch seien die Aktionäre enteignet worden, der Nennwert der Aktie wurde von 2,56 Euro auf 1 Euro herabgesetzt, die Aktien im Kurs von 1:150 zusammengelegt. Im Klartext: Für die Altaktionäre war die einzelne Aktie nur noch 1/150-stel wert. Weitere Aktien konnten die Altaktionäre zum Preis von 5,11 Euro erwerben, neue Aktionäre sollten dagegen nur 1,37 Euro bezahlen.

Richter Ciriacy-Wantrup verschweigt nicht, dass die Pfleiderer AG dies mit dem Verzicht der Gläubiger auf Forderungen begründet und diese geplanten Kapitalmaßnahmen für das Restrukturierungskonzept des Unternehmens auch durchaus Sinn machen können – dennoch stelle sich die Frage, ob es möglich gewesen sei, dies auch so zu beschließen.

Denn dazu kommt: Als im Sommer zur Hauptversammlung eingeladen wurde, war der Sanierungsplan nicht beigefügt worden. Und bei der Versammlung selbst lag allein ein 500 Seiten dickes Vertragswerk, zudem englischsprachig, vor. Ob es den Aktionären auf Basis dieser Informationen möglich war, eine Entscheidung zu treffen, bezweifelt der Jurist. Während die Anwälte der Aktionäre diese Zweifel teilen und darauf drängen, die Klage der Pfleiderer AG abzuweisen, kämpfen die Juristen des Unternehmens weiter.

Seit 2007 sei die Firma hoch verschuldet, die Gläubiger hätten ihr Stillhalten bis Ende 2012 zugesagt. Gutachten mit günstigen Prognosen zum Fortbestand der Firma lägen vor – nun sei man in der Hand der Richter. Und auch an die Aktionäre appellieren die Anwälte: Ohne eine Kapitalerhöhung funktioniere nichts, und eine negative Entscheidung des Gerichts könne die Insolvenz bringen – und dann gingen wohl auch die klagenden Aktionäre leer aus.

(Siehe auch Bericht im Wirtschaftsteil)

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