Polizei kassierte Springbrunnen
26.7.2019, 15:32 UhrSeit rund vier Wochen betrieben eine 48-Jährige und ihr 53-jähriger Ehemann einen Springbrunnen direkt vor dem Schlafzimmerfenster ihrer Nachbarn, die durch das laute Plätschern nicht mehr schlafen konnten. Nervlich völlig am Ende riefen sie bereits zweimal die Polizei, die nach rechtlicher Einordnung den Tag und Nacht andauernden Betrieb des Brunnens insbesondere zur Nachtzeit untersagte.
Nun war das Fass oder besser gesagt der Springbrunnen übergelaufen. Zum dritten Mal vor Ort stellten die Ordnungshüter klar, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt und auch der Straftatbestand einer Körperverletzung durch den nächtlichen Betrieb des Brunnens tangiert sein könnte.
Um die Ernsthaftigkeit der Situation zu unterstreich und nach dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ stellten die Beamten den Brunnen zur Abwehr der vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung sicher und nehmen ihn. gegebenenfalls bis zu einer richterlichen Entscheidung, in amtliche Verwahrung.