Polizisten beleidigt: "Das ist doch Schwachsinn"

8.4.2015, 10:06 Uhr

Es war am Nachmittag des 13. November vergangenen Jahres, als ein Schwertransport mit den mächtigen Teilen von Windkraftanlagen das Nadelöhr in Sindlbach passieren musste. Vorne und hinten sicherten Streifenfahrzeuge.

Vor der Engstelle versuchte ein Polizist mit Blaulicht, Kelle und Handzeichen, einen Kleintransporter zu stoppen, an dessen Steuer der 57 Jahre alte Angeklagte saß. Der habe aber, so der uniformierte Zeuge, keine Anstalten gemacht, rechts ran zu fahren. Vielmehr habe ihm der Fahrer mit der so genannten Scheibenwischerbewegung deutlich gemacht, was er von der Polizeiaktion halte. Aus dem geöffneten Seitenfenster habe er die Geste auch noch lautstark erläutert. Es war etwas wie „Schwachsinn“ oder „ihr seid doch schwachsinnig“. Der genaue Wortlaut war nicht mehr zu rekonstruieren.

Jedenfalls fühlte sich der Polizist gemeint und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er die abwertende Handbewegung nicht gemacht habe und dass sich seine Bemerkungen auf die Windkraft allgemein bezogen hätten. Wenn er aus dem Fenster schaue, sehe er Windräder, die sich nicht drehten, obwohl der Wind wehe. Das sei Schwachsinn, findet er. Das dürfe er auch so sehen, sagte Richter Rainer Würth. Nur glaube er, dass der Uniformierte gemeint gewesen sei.

Ausrede zog nicht

Verteidigerin Carla Wittmann versuchte die Handbewegung ihres Mandanten umzudeuten als Frage in Zeichensprache, wo er denn nun ran fahren solle, links oder rechts. Die Ausrede verfing beim Richter aber nicht.

Thomas Leykam, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, wertete zu Gunsten das Angeklagten, dass er nach gutem Zureden durch Richter Würth geständig war. Positiv sei auch der Versuch gewesen, sich bei dem Polizisten noch vor der Verhandlung zu entschuldigen. Der allerdings nahm das nicht an. „Ich habe ein dickes Fell, erwiderte der Beamte, „aber irgendwo sind Grenzen.“

Negativ zu Buche schlägt dagegen das Vorstrafenregister, das zehn Einträge aufweist. Fünf davon wegen Beleidigung und zwei Mal wurde der Mann bereits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Deshalb forderte Thomas Leykam eine empfindliche Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro. Den Führerschein solle der Berufskraftfahrer behalten dürfen.

Den nahm ihm Richter Würth nicht weg, um nicht die Existenz zu gefährden. Die Geldstrafe milderte er um zehn Tagessätze. Freilich gab er dem Angeklagten den guten Rat mit auf den Weg, sich künftig besser im Griff zu haben. Sonst müsse das Gericht andere Saiten aufziehen.