Postbauer-Heng: Wohnen im Kleingarten ist geduldet

7.10.2020, 09:40 Uhr
Postbauer-Heng: Wohnen im Kleingarten ist geduldet

© Foto: Wolfgang Fellner

Jürgen Rupprecht hatte schon vor einigen Sitzungen nach dem Stand gefragt, wie es dort weiter gehen soll. Denn Anlieger wollen auf ihren Gartengrundstücken bauen. Von der Größe geben es die Flächen her. Offen war aber, ob dies in einer Kleingartenanlage auch möglich sei.

Das Landratsamt hat dazu nun erklärt, sagte Kratzer, dass es dort nur eine Kleingartenanlage zulasse; ein allgemeines Wohngebiet könne daraus nicht werden. Aber: Es soll eine Kleingartenanlage mit geduldeter Wohnnutzung werden, zumal es schon Parzellen gibt, auf denen Bürger seit Jahren wohnen.

Um das einheitlich zu regeln, wird es einen einheitlichen Nutzungsplan für alle Parzellen geben, der genau dies festschreibt. Wenn der Plan fertig ist, wird der Gemeinderat darüber entscheiden.

Drei Mehrfamilienhäuser

Auf drei Parzellen im Norden des neuen Baugebiets Meistersingerstraße dürfen Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Die Grundstücke geben es von der Größe her, für Stellplätze ist genügend Fläche vorhanden. Bis zu vier Wohneinheiten je Haus genehmigte der Rat. Ob das nicht etwas groß sei, fragten Thomas Härtl und Gabriele Bayer. Das Baugebiet liege auf einem Hügel, die Häuser kämen groß raus. Deswegen gebe es einen vier Meter breiten Grünstreifen, sagte Kratzer.

Weitere Punkte: Der Tiefbrunnen zwei im Wald hinter dem Bauhof wird neu angelegt, die Angebote dafür liegen vor. Kosten wird das rund 1,5 Millionen Euro. Außerdem, sagte Bauamtleiter Wolfgang Götz, werde in naher Zukunft ein dritter Brunnen angelegt, um die Wasserversorgung auf breitere Beine zu stellen.

Vertrag läuft aus

Sobald die Freigabe vom Wasserwirtschaftsamt da ist, kann der Bürgermeister den Auftrag für den Ersatzneubau vergeben, entschied der Rat. Vorbereitet wird derzeit die Ausschreibung für die Gaskonzession, der Vertrag läuft in zwei Jahren aus.

Außerdem beschloss der Rat, dass Waschstraßen in der Gemeinde laut allgemeiner Gesetzeslage an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 19.15 Uhr geöffnet haben dürfen. Außerdem fördert der Markt ortsansässige Unternehmen, die sich für die Gemeinwohl-Ökonomie zertifizieren lassen wollen, mit bis zu 1000 Euro.

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