Rechtliche Tipps für Trassengegner in Berching

12.10.2019, 11:47 Uhr
Rechtliche Tipps für Trassengegner in Berching

© Foto: Wolfgang Fellner

Bei der Veranstaltung, zu der auch Vertreter der BIn im Landkreis Neumarkt geladen waren, ging es um die Aufklärung durch Hans Neumeier, Anwalt in der Münchner Kanzlei Labbé und Partner, über rechtliche Schritte in Bezug auf das Genehmigungsverfahren. Laut Großmann sei es das "Ziel, dass es gar nicht zu einem Planfeststellungsverfahren kommt."

Neumeier fand es gut, dass die eventuell betroffenen Bürger jetzt schon aktiv werden, da nun noch die Möglichkeit bestehe, in das Verfahren einzugreifen. "Wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, bestehen wenig Aussichten, die Trasse zu verhindern."

Der Bau der P 53, in Pollanten eventuell nördlich der Ortschaft geplant, stelle einen erheblichen Eingriff in die Nutzungs- und Eigentumsrechte der Besitzer der Grundstücke dar. Auch das Umfeld sei beeinträchtigt, nach und im Zuge der Fertigstellung der Trasse komme es zu Wertminderung der Grundstücke, weil zum Beispiel Erschwernisse der Bewirtschaftung und Einschränkung der Nutzung entstehen.

Soweit ein Grundstück unmittelbar betroffen ist, bestehe ein Entschädigungsanspruch, mittelbar Betroffene, deren Grundstücke etwas von der Stromleitung entfernt sind, hätten zwar auch Wertminderung, jedoch keinen Entschädigungsanspruch. Derzeit befinde sich alles noch im Vorfeld. Das Raumordnungsverfahren beginne voraussichtlich April des kommenden Jahres. Im Raumordnungsverfahren könnten Einwendungen geltend gemacht werden, man müsse aber die Terminfrist genauestens beachten.

Enteignungen möglich

Nach Beendigung des Raumordnungsverfahrens erfolge die landesplanerische Beurteilung. Ob jemand betroffen ist, ergebe sich erst in dem Planfeststellungsverfahren, weil hier die Trasse mit den Strommasten konkretisiert werde. Dann habe der unmittelbar Betroffene einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch den Staat.

Nach dem Planfeststellungsbeschluss können Grundstücke auch enteignet werden. Rechtlich sei der Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar, Klage dagegen sei aber möglich.

Der Referent bot im Namen der Kanzlei den möglichen Betroffenen – falls die Stromtrasse so kommen solle, wie vorläufig ausgewiesen- für 100 Euro seine Dienste für das gesamte Verfahren an. Vergütungsvereinbarungen wurden ausgeteilt, die Wolfgang Großmann einsammelt und an die Kanzlei weiterleitet.

Der Obolus müsse "uns die Sache wert sein", sagte der Sprecher der BI, der zugleich einforderte, dass sich alle Gegner der Stromtrasse zusammenschließen. "Wenn wir alle ,Nein‘ sagen, dann kommt die Stromrasse nicht", davon ist Großmann überzeugt.

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