Richter wählt drastische Worte: "Niemandem ist geholfen, wenn ich Sie einsperre"

4.4.2021, 08:43 Uhr

Der Angeklagte hatte am 8. November 2019 Arbeitslosengeld  beantragt und dabei schon angegeben, dass er wohl nicht lange ohne Beschäftigung bleiben werde. Tatsächlich begann er am dann ein Arbeitsverhältnis, meldetet das aber nicht der zuständigen Arbeitsagentur, obwohl die nachgefragt hatte. So bezog er für einen Monat widerrechtlich 768 Euro. Davon hat er aber schon 100 Euro zurück gezahlt, und er beteuerte, auch den Rest so schnell wie möglich begleichen zu wollen. Den Tatvorwurf als solchen räumte er vor Gericht ein.

Richter ließ sich erweichen

Das hielt ihm Staatsanwältin Lisa Rackl zugute, konnte aber nicht über die 14 Einträge im Bundeszentralregister hinwegsehen, von denen einer einschlägig ist. Deshalb forderte sie vier Monate Haft, die keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

In seinem Schlusswort bat der Mann um Milde. Er lebe seit einiger Zeit wieder in einer festen Beziehung, habe eine Wohnung, stehe in Lohn und Brot, seine Finanzen habe er auf die Reihe gekriegt und zahle regelmäßig seine Schulden ab. "Wenn ich jetzt wieder in den Knast muss, dann kann ich mein Leben gleich wegwerfen".

Richter Rainer Würth ließ sich das eine Weile durch den Kopf gehen und dann erweichen. Er verurteilte den Mann zu 80 Tagessätzen zu je 30 Euro, zahlbar in Monatsraten von 120 Euro. "Sie sind x-Mal vorbelastet, haben x-Mal gesessen", fasste Würth zusammen. "Doch wenn ich Sie jetzt wieder drei Monate einsperre, ist niemandem geholfen."

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