Empfindliche Geldstrafe

Richtiger Riecher: Polizei geht Drogen-Konsument ins Netz

23.11.2021, 15:42 Uhr
Im Wagen fanden sie eine geringe Menge Methamphetamin, Spuren davon und von THC wurden im Blut des Fahrers nachgewiesen.

© Daniel Karmann, NN Im Wagen fanden sie eine geringe Menge Methamphetamin, Spuren davon und von THC wurden im Blut des Fahrers nachgewiesen.

Einen guten Riecher hatten die Polizisten, die einen 27-Jährigen am 2. September dieses Jahres in der Ringstraße in Neumarkt aus dem Verkehr zogen und kontrollierten. Im Wagen fanden sie eine geringe Menge Methamphetamin, Spuren davon und von THC wurden im Blut des Fahrers nachgewiesen.

Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und fahrlässigen Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss wurde er vom Amtsgericht Neumarkt zu einer für ihn empfindlichen Geldstrafe und einer schmerzhaften Geldbuße verurteilt.

Eine Hexenjagd?

Vor Gericht räumte der junge Mann ein, dass die von Staatsanwältin Sabrina Hinzmann erhobenen Vorwürfe zuträfen. Gleichzeitig sprach er aber auch von einer „Hexenjagd“, die die Polizei auf ihn veranstalte. Die Gründe für gewisse Animositäten liegen in der Vergangenheit, als dem Angeklagten Geldfälscherei vorgeworfen wurde. Auf der anderen Seite kennt die Polizei ihre Pappenheimer. Das Ergebnis der Kontrolle gibt den Beamten recht, wenn sie ein Augen auf potentielle Spitzbuben haben.

Staatsanwältin Sabrina Hinzmann wertete das Geständnis des Angeklagten sehr zu seinen Gunsten, auch wenn Leugnen wenig Sinne gemacht hätte. Sie glaubte auch, ein aufrichtiges Bedauern und den Willen zur Besserung bemerkt zu haben.

Aber sie dürfe auch die vier Eintragungen im Bundeszentralregister, eine davon einschlägig, nicht außer Acht lassen. Sie forderte für den Drogenbesitz eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro und für die Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Drogeneinfluss eine Geldbuße von 1000 Euro, sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Keinen Führerschein mehr

Das gilt für alle motorisierten fahrbaren Untersätze. Einen Führerschein hat der junge Mann sowieso nicht mehr. Den hatte das Landratsamt bereits nach dem Vorfall im September kassiert. Richter Rainer Würth sah die Sache in weiten Teilen genauso. Nur die Geldstrafe verringerte er von 50 auf 40 Tagessätze, zahlbar in Monatsraten von 100 Euro.

Den Besitz von Methamphetamin wollte er in diesem Fall nicht allzu hoch hängen, denn die „kleine Menge einer gefährlichen Droge“, wie es Sabrina Hinzmann genannt hatte, sei ganz offensichtlich für den Eigenverbrauch gedacht gewesen.

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