Schläger rastet vor Diskothek völlig aus

28.5.2015, 14:53 Uhr
Wieder stand ein Mann wegen Körperverletzung vor Gericht.

© colourbox.de Wieder stand ein Mann wegen Körperverletzung vor Gericht.

Die Geste beeindruckte natürlich den Pflichtverteidiger, und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Doch Richter Rainer Würth weniger. Der hatte den Schläger schon mehrmals vor sich stehen gehabt, die jüngste Tat ereignete sich innerhalb einer laufenden Bewährungszeit und Würth wusste auch um die Verbindungen zur Neonazi-Kameradschaft Altmühltal. Er blieb also skeptisch. Dies schlug sich auch im Urteil nieder, das er als eindringliche Warnung verstanden haben will.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen war der 30-Jährige am 18. Januar dieses Jahres vor einer Diskothek in Raserei verfallen, hatte völlig grundlos zwei junge Frauen mit zotigen Worten belegt, herum geschubst und einer von ihnen büschelweise Haare ausgerissen. Im Verlauf des Gerangels mit Türstehern und Sanitätern vom BRK, die ihm nur helfen wollten, zog er sich selbst eine Platzwunde über dem Auge und eine Schulterprellung zu.

Der zugeteilte Pflichtverteidiger räumte in einer Stellungnahme für seinen Mandanten den Tathergang ein, den Stefanie Füßmann als Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu Beginn vortrug. Sein Klient sei schwerst betrunken gewesen, habe in der Disko schon mit einer unkontrollierten Armbewegung den Tresen abgeräumt und seine Erinnerung setze erst mit der Behandlung durch den Arzt am Neumarkter Klinikum wieder ein.

Der Facharbeiter gab sich zerknirscht. Er schäme sich zutiefst. Es sei nicht seine Art, sich an Frauen zu vergreifen. Er könne seine Tat nur mit dem Rausch erklären. Mindestens acht Bier und sechs Schnäpse habe er an jenem Abend mit seinen Kumpeln geschluckt.

Er machte auch geltend, dass er sich seit mehr als drei Jahren nichts mehr zu Schulden habe kommen lassen. Seine rechtsradikale Gesinnung, die ihm nach einem Aufmarsch in Dresden eine Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs eingetragen hatte, habe er abgelegt. Er habe sich von den früheren Freunden und der Kameradschaft Altmühltal los gesagt.

Sein politisches Betätigungsfeld habe er jetzt in der Reservistenkameradschaft gefunden. Es bliebe ihm auch keine Zeit mehr für radikalen Unsinn, seit er zusammen mit seinem Bruder ein sanierungsbedürftiges Haus gekauft habe. Kurzum, der Angeklagte stellte sich selbst eine sehr gute Sozialprognose aus.

Angesichts dieser Entwicklung und dank des Umstands, dass der jungen Frau nichts Ernsthaftes zugestoßen war, bewegte sich Füßmann mit ihrer Forderung am unteren Ende einer möglichen Freiheitsstrafe: Vier Monate auf drei Jahre Bewährung und eine Geldauflage zugunsten einer sozialen Einrichtung schienen ihr angebracht. Eine Geldstrafe schloss sie wegen der neun Vorstrafen aus.

Verteidiger Kalauch machte geltend, dass sein Mandant aufgrund des beachtlichen Alkoholkonsums vermindert steuerungsfähig gewesen sei. Er bat auch, nicht zu vergessen, dass die verletzte junge Frau die Entschuldigung mit einem Lächeln angenommen habe. Sie habe den Angeklagten nun nicht mehr nur als Wüterich in Erinnerung. Deshalb sei, fand der Anwalt, eine Geldstrafe von maximal 120 Tagessätzen ausreichend.

Richter Würth wog die positiven und negativen Gesichtspunkte ab und kam zu dem Schluss, dass er dem Angeklagten noch nicht in vollem Umfang über den Weg trauen könne.

Deshalb belegte er ihn mit einer spürbaren Geldauflage von 2000 Euro, zahlbar in zehn Raten, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er auf vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Den zeitlichen Rahmen brauche es, um zu sehen, ob sich die Tendenz zum Positiven bei ihm endgültig durchsetzt.

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