Schub für die Demokratie

24.2.2017, 20:35 Uhr

Der Blick über den Tellerrand in andereauch sehr konservativ geprägte – Länder zeigt, dass die Freiheit der Information der Bürger vielerorts teils seit Jahrzehnten und oft sehr freizügig gesetzlich geregelt ist. Umfragen in den 80 bayerischen Gemeinden mit Informationsfreiheitssatzungen zeigen auch, dass bisher nirgends eine Flut von Querulanten-Attacken oder eine Überforderung der lokalen Bürokratie durch überbordende Bürgeranfragen bekannt geworden sind.

Eine Gemeindesatzung für mehr Bürgerrechte tritt ohnehin im Kontext des gesamten Rechtssystems in Kraft: Schon mit Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Straf- und Disziplinarrecht, Steuer- und Sozialgeheimnis wird der Wunsch nach speziellen Informationen aus dem Verwaltungsapparat immer begrenzt sein. Diese Grenzen können die Gemeinderäte sehr klar und abschließend selbst ziehen. Sie brauchen nicht einmal schwammige Generalklauseln, mit denen man im Prinzip jeden Auskunftswunsch abschlagen könnte.

Andererseits eröffnet eine Informationsfreiheitssatzung große Chancen für die kommunale Demokratie: Wer die Aussicht auf verlässliche Informationen aus dem Rathaus hat, der interessiert sich viel stärker für die kommunalen Problemfelder, urteilt sachkundiger über die Arbeit der Verwaltung und des Gemeinderates, fühlt sich stärker beteiligt an den Entscheidungen in seinem ganz persönlichen Umfeld und nimmt dann vielleicht häufiger sein Wahlrecht wahr.

Es stellt sich die Grundsatzfrage: Welchen Bürger will man? Den Typus des informierten, teilhabenden, mündigen? Oder den Bürger, der sich in das obrigkeitsstaatliche Prinzip fügt, dass Ruhe die erste Pflicht ist. Die Gemeinderäte haben mit einer eigenen Informationsfreiheitssatzung eine echte Chance, der kommunalen Demokratie ein neues Gewicht zu verleihen. Den Mut zum Dialog einmal vorausgesetzt.

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