Selbstgemachtes Sex-Filmchen sorgt für Ärger

11.7.2019, 12:00 Uhr
Selbstgemachtes Sex-Filmchen sorgt für Ärger

© Rurik Schnackig

Ein 20-Jähriger sah sich dem Vorwurf der "Verbreitung pornografischer Schriften" ausgesetzt. Konkret ging es um ein Filmchen, das ihn mit seiner damaligen Freundin beim Sex zeigen und das er angeblich im Freundeskreis herum gezeigt haben soll. Die junge Frau will nichts davon mitbekommen haben, dass beim trauten Beisammensein die Handy-Kamera eingeschaltet war. Sie sei nur von hinten zu sehen gewesen, für Bekannte aber durchaus an Körper und Frisur erkennbar.

Auf Anraten seines Verteidigers Dr. Markus Meier sagte der Angeklagte zunächst einmal nichts. Als Zeuge wurde der junge Mann vernommen, der im April dieses Jahres noch ein enger Freund des 20-Jährigen war und der bestätigte, dass er und ein gewisser David in den Genuss der kurzen Videosequenz gekommen seien. Inzwischen ist das Verhältnis zwischen den beiden jungen Männern merklich abgekühlt.

Dennoch wiederholte der Zeuge seine Aussage bei der Polizei, dass er beim Amateurfilmer zuhause vorbei geschaut habe, um ihm zu sagen, dass die junge Frau die Anzeige aus Rücksicht auf ihn zurück ziehen würde. Der Gerichtstermin habe nämlich seine Urlaubspläne durcheinander gebracht. Den Polizeiakten war darüber jedoch nichts zu entnehmen.

Die betroffene junge Frau war nicht geladen, möglicherweise, um ihr Peinlichkeiten zu ersparen.

Markus Meier machte auf einige Ungereimtheiten aufmerksam. Der Videoclip sei angeblich auf Snapchat aufgenommen worden. Von da würde er automatisch auf das iPhone des Angeklagten hochgeladen. Doch dort fanden die Polizisten auch unter den gelöschten Daten nichts, was pornografischer Natur gewesen wäre.

Nicht überzeugend

So ganz überzeugend war das wiederum für Staatsanwältin Lisa Rackl nicht. Die versteht unter Snapchat, dass die Aufnahmen nur eine gewisse Zeit sichtbar, dann aber für alle, einschließlich des Produzenten, nicht mehr abrufbar sind.

Bei einem Gespräch unter sechs Augen ging es, so Richter Müller im Anschluss, nicht um eventuelle Rechtsfolgen, sondern um die Frage der Belastbarkeit von Beweisen. Denn das Filmchen ist, vorausgesetzt, dass es es überhaupt gegeben hat, nicht mehr da.

So setzte Müller das Verfahren aus und gibt es zurück an die ermittelnde Polizei. Sie soll die junge Frau nochmal ins Gebet nehmen und Ausschau halten nach dem weiteren jungen Mann, der den Film angeblich auch gesehen haben soll. Von ihm ist nur der Vorname David bekannt und, dass er in Beilngries zuhause sei.

Die Polizei hatte zwar das Handy des 20-Jährigen, das seine Hauptdarstellerin ihm abgenommen und auf der Wache abgegeben hatte, ausgelesen, aber nichts Anstößiges gefunden. Der Angeklagte willigte sofort ein, als Richter Müller ihn fragte, ob er einverstanden sei, wenn sein Handy von Fachleuten nochmal gründlich unter die Lupe genommen wird. Denn gelöscht heißt in der Regel nicht, dass wirklich alles weg ist.

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