Seligenporten: Fällaktion in der Schonzeit

10.7.2020, 13:00 Uhr
Seligenporten: Fällaktion in der Schonzeit

© Foto: privat

"Das ist momentan Gesprächsthema Nummer eins im Dorf", erzählt ein erzürnter Pyrbaumer Bürger. Er will seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen, wohl aber wird er ihn auf der Polizeiinspektion Neumarkt nennen. "Ich erstatte Anzeige, auch bei der Unteren Naturschutzbehörde."

Montag- und Dienstagmorgen waren dem aufmerksamen Mann die Fällarbeiten aufgefallen. Als die Hecken auf einer Länge von rund 100 Metern niedergestreckt worden waren, rückten Mitarbeiter des Bauhofes an und luden das Grünzeug für den Abtransport auf.

Graben ist in Gemeindebesitz

Von Seiten des Bauhofes heißt es auf Nachfrage: Bei dem betroffenen Stück Land handele es sich um einen Graben in Gemeindebesitz, der anliegende Acker gehöre einem Landwirt. Dieser habe laut eigenem Bekunden ein "Zufahrtsproblem" gehabt und die Hecken deshalb "großzügig ausgeschnitten". Völlig eigenmächtig, denn die Landschaftspflege in diesem Bereich fällt eigentlich in den Aufgabenbereich der Gemeinde Pyrbaum.

Und, noch viel schlimmer: Er dürfte sich damit strafbar gemacht haben. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §39, Absatz 5, dass zwischen 1. März und 30. September keine "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abgeschnitten werden dürfen. Im vorliegenden Fall (bis zu 100 Meter Hecke) könnten ihm bis zu 5000 Euro Bußgeld drohen.

Es ist nur logisch, dass der Landesbund für Vogelschutz (LBV) diesen radikalen Eingriff in die Natur verurteilt. Dr. Bernd Söhnlein, der LBV-Kreisgruppenvorsitzende Neumarkt, sieht hier einen klaren Verstoß gegen besagten Paragraphen. Von einem zulässigen "schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen" könne nicht die Rede sein. Vielmehr seien dort Brutplätze und Lebensräume zerstört worden.

"Wir suchen das Gespräch"

Im Rathaus ist über die Hintergründe des Vorfalls nichts bekannt. "Wir haben das am Dienstag mitbekommen und werden das Gespräch mit dem betroffenen Landwirt suchen", versichert Bürgermeister Michael Langner. Dass die Hecken außerhalb des erlaubten Zeitraumes geschnitten wurden, stehe außer Frage. Strittig sei laut Langner jedoch, ob die Hecken auf privatem oder Gemeindegrund standen.

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