Senioren hatten illegale Pistole in der Wohnung

11.12.2019, 09:31 Uhr

Als Vertreter der Staatsanwaltschaft konfrontierte Thomas Leykam den 70-Jährigen und seine Gefährtin, die wegen einer attestierten Krankheit abwesend war, mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Die Frau hatte die halbautomatische Pistole des Kalibers 7,65 im Jahr 2007 gekauft. Einen dafür notwendigen Waffenschein hatte sie nicht.

Kaliber 7,65

Nach neun Jahren ging die Waffe ebenso widerrechtlich in den Besitz ihres heute 70-jährigen Lebensgefährten über. Beide waren sich ihrer prekären Situation bewusst, sahen aber keinen Grund, diesen Zustand zu legalisieren oder abzustellen. Bis sie schließlich aufflogen.

Über seinen Rechtsbeistand Peter Grau räumte der Angeklagte den Sachverhalt uneingeschränkt ein. Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam berücksichtigte bei der Forderung des Strafmaßes, dass die beiden Angeklagten bis dahin ein unbescholtenes Leben geführt hatten.

Es gibt keine Vorstrafen. Letztendlich sei kein nachhaltiger Schaden entstanden. Trotzdem, mit einer reinen Geldstrafe sei beim widerrechtlichen Besitz einer halbautomatischen Waffe nicht mehr getan. Der Gesetzgeber fordere eine mindestens sechsmonatige Haftstrafe, so Leykam.

Zehn Monat auf Bewährung gefordert

Unter Berücksichtigung aller die Tat begleitenden Umstände beantragte Leykam für den 70-jährigen Angeklagten eine zehnmonatige Freiheits-strafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Für die Lebensgefährtin hielt Leykam eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung für angemessen, in ihrem Fall ohne eine Geldauflage.

Rechtsanwalt Peter Grau wies nochmals und eindringlich auf die bisherige Unbescholtenheit seiner Mandanten hin. "Waren die Gesamtumstände des Geschehens von außen betrachtet doch seltsam bis widersprüchlich, so hat sich letztlich wieder alles in Wohlgefallen aufgelöst."

Waffe wurde eingezogen

Richter Würth fragte nach dem jetzigen Verbleib der Waffe. Sie wurde von den Behörden einvernehmlich eingezogen.

Der 70-Jährige wurde zu acht Monaten Haft verurteilt, für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, und einer Geldauflage von 1000 Euro. Der Strafbefehl für seine Lebensgefährtin lautet auf sieben Monate Haft, für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt und ebenfalls eine Geldauflage von 1000 Euro.

 

4 Kommentare