Streit um Schluck Wodka eskalierte: Verhandlung vor Amtsgericht Neumarkt

21.10.2020, 10:49 Uhr

Die beiden anderen Beteiligten hatten in der Küche gesessen und "geschnapselt". Der dritte kam dazu, doch sein Wunsch, auch aus der Wodkaflasche trinken zu dürfen, wurde schroff abgelehnt. Da wurde er sauer und packte den 36 Jahre alten Mann am T-Shirt. Daraufhin fing er sich von diesem und dessen 22 Jahre alten Kumpel Schläge ein. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, anschließend auf sein Zimmer gegangen zu sein. Als er einige Zeit später auf die Toilette musste, sei er den beiden anderen erneut über den Weg gelaufen. Die hätten ihn sofort zu Boden geschlagen und mit Fußtritten seinen Oberkörper und den Kopf bearbeitet. Die Folge waren schmerzhafte Prellungen.


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Die beiden Angeklagten sagten nichts zu den Vorwürfen. Möglicherweise bauten sie darauf, dass ihr Opfer sich auf Erinnerungslücken berufen würde. Tatsächlich wollte der als Zeuge die Aussage verweigern. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft hatte er zudem darum gebeten, das Verfahren gegen die beiden Angeklagten einzustellen. Beides ist nach deutschem Recht nicht drin. Der Verprügelte konnte seine Verweigerungshaltung nicht durchhalten, zumal er als Zeuge verpflichtet ist, wahrheitsgemäß auszusagen. Also las ihm Richter Rainer Würth Punkt für Punkt die Anklageschrift vor und ließ sie sich dann von ihm bestätigen.

Fest stand für Richter und Staatsanwalt, dass alle Beteiligten schwer einen über den Durst getrunken hatten. Sie sahen keinen Grund, die Auseinandersetzung in der Küche, an der das Opfer nicht unschuldig war, zu ahnden und stellten das Verfahren in diesem Punkt ein. Blieb noch die Prügelei in de Toilette. Auch hier spielte der Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle und so wurde sie vom Gericht als minder schwerer Fall eingestuft. Der jüngere der beiden Angeklagten war bisher unbescholten geblieben. Sein Kumpel jedoch ist beileibe kein unbeschriebenes Blatt. Aus Polen gab es Unterlagen über acht Vorstrafen, einige davon durchaus happig. Sie verrieten, dass es sich um einen Zeitgenossen handelt, bei dem die Fäuste locker sitzen.


Prügelopfer bemüht am Amtsgericht Neumarkt Franz Kafka


Da sich aus den Angaben des Opfers bei der Polizei keine Widersprüche ergeben hätten, forderte Thomas Leykam für beide Angeklagten Geldstrafen. Für den Älteren forderte er 130 Tagessätze zu je 35 Euro, für den Jüngeren 100 Tagessätze zu 50 Euro. In ihrem Schlusswort bekannten die jungen Männer, dass ihr Verhalten schlicht blöd gewesen sei. Schließlich seien sie doch alle Arbeitskollegen. Die Geldstrafe beläuft sich beim 36-Jährigen nach dem Urteil von Richter Rainer Würth auf 120 mal 40 Euro und bei seinem Freund auf 90 mal 50 Euro. Der Unterschied in der Höhe des Tagessatzes erklärt sich daraus, dass der Ältere einen 13-jährigen Sohn zu versorgen hat.


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