Trotz Fahrverbot mit Moped unterwegs

19.9.2019, 09:37 Uhr
Trotz Fahrverbot mit Moped unterwegs

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In vier Fällen, soll sie sich diese Sünde geleistet haben, einmal auch nachweisbar mit Met-Amphetamin im Blut. Das Kleinkraftrad brachte es auf dem Rollenprüfstand immerhin auf 63 Stundenkilometer.

Verteidiger Thomas Lößel bat um ein Rechtsgespräch mit Richter Rainer Würth und Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam und räumte danach im Namen seiner Mandantin die Vorwürfe vollumfänglich ein.

Das wertete Thomas Leykam zu Gunsten der jungen Frau und auch, dass Dritte nicht gefährdet wurden, berücksichtigte er. Weniger erfreut war er von einer einschlägigen Eintragung im Bundeszentralregister. Aber in ihrem Fall könne man nochmals mit einer Geldstrafe arbeiten. 90 Tagessätze zu je 20 Euro schienen ihm angemessen für die Angeklagte, die derzeit Arbeitsuchend ist.

"Meine Mandantin hat richtig Muffe. Sie ist das erste Mal vor Gericht", bat Thomas Lößel um Schönwetter. Den Strafbefehl habe sie als so eine Art Strafzettel gesehen. Deshalb wäre eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro als Denkzettel ausreichend.

"Crystal Meth macht blöd"

Richter Rainer Würth suchte wieder mal den Mittelweg. Er verurteilte die Schwarzfahrerin zu 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Strafe kann sie in Monatsraten von 100 Euro abbezahlen. So nebenbei riet er ihr, die Finger künftig von Crystal zu lassen. Sonst könne sie sich nicht nur mächtig Ärger einfangen. "Es macht auch blöd", stellte Würth fest. Das hätten zahlreiche traurige Fälle in seiner beruflichen Laufbahn gezeigt.