"Unglaubliche Ungerechtigkeit": Brauereigasthöfe erhalten keine Corona-Hilfen

5.2.2021, 14:00 Uhr

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Der Grund: Die Privatbrauerei trägt 24 Prozent zum Umsatz des gesamten Unternehmens bei. Doch mehr als 20 Prozent dürfen es nicht sein, wenn die Überbrückungshilfe fließen soll.

Diese starre Regel schnürt sehr vielen Brauereigasthöfen die Luft ab. "Für viele Betriebe ist es ,kurz nach 12’", sagte gestern der Brauer Mike Schmitt vom Nikl Bräu aus Pretzfeld in Oberfranken, mit 163 meist kleineren Brauereien die Bierregion Nummer eins in Deutschland, bei einem Pressegespräch der Bamberger Grünen-Abgeordneten Lisa Badum, an dem sich auch der Oberpfälzer Böhm beteiligte.

Was die Brauer besonders ärgert: Wer eine Bäckerei mit Café oder eine Metzgerei mit Imbiss betreibt, bekommt den coronabedingt fehlenden Umsatz aus dem Gastronomie-Bereich erstattet. Das gilt für Brauereien mit Gasthof nicht.

Brauereigasthöfen geht an die Existenz

Diese Ungleichbehandlung ist es, was Brauer und Politiker aus der Region umtreibt. Sie werden nämlich nicht als Lebensmittelhandwerk, sondern als sogenannte Mischbetriebe eingestuft. Für sie gelten die gleichen Regeln wie etwa für Möbelhäuser.

"Bei diesen Betrieben ist die Gastronomie eine Werbemaßnahme, für uns ist es die Lebensgrundlage", sagt Georg Böhm. 150 Mitarbeiter beschäftigt Winkler in Lengenfeld. Fast alle sind in Kurzarbeit. Etwa eine Viertelmillion Euro sind monatlich für die Löhne notwendig.

Grünen-Abgeordnete Badum versprach den Brauereien, sich für eine Lösung in Berlin einzusetzen und sich anderenfalls an die bayerische Staatsregierung zu wenden. "Die politische Unterstützung aus allen Parteien ist für uns sehr wichtig", sagt Böhm.

Der lokale Landtagsabgeordnete, Bayerns Finanzminster Albert Füracker, habe auch schon Unterstützung signalisiert. "Aber die CSU kann in Berlin natürlich nicht so laut auftreten wie die Opposition."

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