Unterführung statt Kreisel bei Richtheim gefordert

2.2.2020, 12:45 Uhr
Unterführung statt Kreisel bei Richtheim gefordert

© Helmut Fügl

Als „völlig falsch“ wurde die geplante Umgestaltung der S 2240 bei Richtheim bewertet, die im Zuge des neuen Baugebietes „Richtheim-Strassfeld“ entstehen soll. Die Wortführer Thomas Frauenknecht, Dino Pelzl und Jürgen Weber brachten es auf den Punkt. „Wir fordern eine Korrektur der alten und dafür eine neue Planung für den Bereich Zufahrt Richtheim-Staatsstraße 2240 Zufahrt Beckenhof.“
An der betreffenden Stelle sei nur eine Maßnahme die Richtige: Eine Fahrbahnunterführung, so, wie sie bereits bei Loderbach existiert, machten die Sprecher deutlich. Denn oberste Priorität sei die Sicherheit der Schulkinder, die gefahrlos die Bushaltestellen auf den anderen Straßenseiten – in Richtung Neumarkt und umgekehrt in Richtung Beckenhof – erreichen können sollten. Auch für Radfahrer und Fußgänger sei eine Unterführung notwendig.

„Wir fordern eine Unterführung. Darauf bestehen wir und lassen nicht locker“. Und: „Mit einem Kreisverkehr mit einer Fußgängerquerung – wie geplant – sind wir absolut nicht einverstanden, die einzig richtige Lösung bleibt eine Unterführung“.

Bürgermeister Helmut Himmler zeigte sich relativ überrascht: „Wir haben einen rechtmäßigen und genehmigten Bebauungsplan. Mit der Feststellung, dass eine Fußgängerunterführung in diesem Bereich nicht möglich und somit nicht durchführbar ist. Die Sache ist abgeschlossen“.
Für ihn sei dieser Bürgerantrag auch deshalb unverständlich, da im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens weder von Bürgern, noch von Ämtern und Behörden Einwände dagegen erhoben worden seien.

Himmler warnte, dass die jetzige Situation die Gefahr berge, dass der Beginn der vorgesehenen ersten Baumaßnahmen am 14. April nicht eingehalten werden könne oder gleich gestoppt werde. Eine neue Straßen- und Verkehrsplanung bedeute eine wesentliche Änderung des bis jetzt fest terminierten Vorhabens.
Die Antragsteller ließen sich davon nur wenig beeindrucken und wurden auch deutlicher. Die Feststellung des beauftragten Ingenieurbüros seien lediglich Aktenvermerke ohne Inhalte, wurde geäußert. Dem hielt jedoch Gemeindeingenieur Bernhard Birgmeier entgegen: „Das ist ein Gutachten von Fachleuten und nicht nur wohlwollende Notizen“.

Im der weiteren Diskussion wurden etliche Alternativen für eine „richtige Gestaltung“ vorgebracht und fanden Befürworter wie auch Gegner. Unter anderem kam der Vorschlag, das Sicherheitsproblem mit einer Ampelanlage zu lösen, zumindest solle dies in Erwägung gezogen und geprüft werden. Dagegen stand der Einwand, dass es eine Ampelanlage am Kreisverkehr sonst nirgendwo gebe.
Wie es weiter gehen soll, entscheidet sich bei der nächsten Sitzung des Berger Gemeinderates. Der nach Artikel 18 b Gemeindeordnung ordnungsgemäß erfasste und offizielle Bürgerantrag zur „Unterführung an der Kreuzung Richtheim-Beckenhof“ muss dann dem Gemeinderat vorgestellt und von diesem auch behandelt werden. Auch werden die Unterlagen an das zuständige staatliche Bauamt in Regensburg weitergeleitet.
Ob der Termin für die Straßenumgestaltung dann tatsächlich der 14. April 2020 bleibt ist bei der derzeitigen Sachlage noch nicht zu beurteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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