Vater vom Neumarkter Amtsgericht nicht behelligt

16.4.2019, 15:18 Uhr
Ausgebliebene Unterhaltszahlungen haben jetzt die Justiz interessiert. Ein Strafverfahren ist im Sand verlaufen.

© dpa/Monika Skolimowska Ausgebliebene Unterhaltszahlungen haben jetzt die Justiz interessiert. Ein Strafverfahren ist im Sand verlaufen.

Strafrechtlich kam ein säumiger Vater nochmal ungeschoren davon, doch wie die Folgen familienrechtlich sein werden, konnte ihm Richter Rainer Würth noch nicht verraten. Eventuell wird es da ungemütlicher für ihn.

Nach der Scheidung blieben die beiden Söhne, die heute 28 und 26 Jahre alt sind, und die aktuell 23 Jahre alte Tochter bei der Mutter und hatten Anspruch auf Unterhalt. Die der männlichen Nachkommen sind in der Zwischenzeit auf 11 440 Euro an Rückständen aufgelaufen. Für die junge Frau musste die Allgemeinheit mit 22 270 Euro in Vorleistung gehen.

Der 56 Jahre alte Angeklagte hatte nur 2013 kurz eine Kleinigkeit gezahlt, dann versiegte die väterliche Quelle. Weil er nur ein geringfügiges Einkommen hatte, war bei ihm nichts zu holen. Doch diese chronische Geldnot wurde ihm zum Vorwurf gemacht, sie sei selbst verschuldet. Auf dem Arbeitsmarkt gebe es genügend Gelegenheit, seine Arbeitskraft einzusetzen. Er wolle sich nur vor den Unterhaltszahlungen drücken, hieß es.

Dagegen verwahrte er sich mit Hilfe seines Rechtsanwalts Volker Wegener. Er sei einfach psychisch wegen allerlei Begleitumständen nicht in der Lage, einen Vollzeitjob auszuüben. Zwar konnte er dafür keine ärztlichen Gutachten vorlegen, aber der Anwalt hatte offenbar in einem Gespräch mit Richter Rainer Würth überzeugend dargelegt, wie angeschlagen sein Mandant ist. Würth stellte auch fest, dass nur allgemeine, wenig belastbare Statistiken über den Arbeitsmarkt herangezogen worden waren, um dem Angeklagten Drückebergerei vorzuwerfen.

Würth regte deshalb an, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Staatsanwältin Lisa Rackl stimmte zu. Die Kosten trägt die Staatskasse, die eigenen Auslagen der 56-Jährige selbst.

nn

 

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