Vierfache Mutter muss 750 Euro für Diebstahl zahlen

22.5.2019, 09:43 Uhr

 Tatsächlich hatte die Überwachungskamera kein Bild geliefert, auf dem sich erkennen hätte lassen, dass der Lagerist bemerkt haben müsste, dass seine Freundin zwei Kindersicherungen für Schränke aus der Verpackung nahm und im Kinderwagen verstaute. "Er hat lediglich einen Blick in ihre Richtung geworfen", schilderte Richter Rainer Würth seinen Eindruck von dem Video.

Es wäre auch ziemlich dumm gewesen, wegen etwas über 13 Euro, die die Beute wert war, eine Bewährung auf Spiel zu setzen, die dem 32-Jährigen bei seiner letzten Verurteilung auferlegt worden war.

Der Betreiber des Baumarkts in Parsberg berichtete als Zeuge, dass der Diebstahl bemerkt worden war, weil die Täterin die leere Packung zurück ins Regal gestellt hatte. Zunächst habe er gleich Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, verschob es aber auf den nächsten Tag. Und da war es dann nicht mehr nötig. Denn das Pärchen tauchte wieder auf und konnte dann gleich den Polizisten übergeben werden.

Geld reichte nicht

Die junge Frau machte keine Ausflüchte. "Ich hab das gemacht. Ich habe die Sachen gesehen und wollte sie haben. Allerdings hat das Geld dafür nicht gereicht." Mit ihrem Freund habe sie im Baumarkt nicht darüber gesprochen. Erst am Abend habe sie ihm den Diebstahl gebeichtet. Für ein positives Bild des jungen Mannes sorgte auch sein Bewährungshelfer Rudolf Vogel. Sein Klient sei früher ein schlimmer Finger gewesen. Im Suff habe er immer wieder Menschen verletzt und war dafür verurteilt worden. Inzwischen habe er eine erfolgreiche Alkoholtherapie hinter sich und das Verhältnis zu ihm sei unproblematisch. Selbst seine "Polizeiallergie" habe er überwunden. Doch steht er vor einem Berg Schulden in Höhe von 50 000 Euro.

Seine Freundin war bislang ein unbeschriebenes Blatt. Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam wertete das freimütige Geständnis zu Gunsten der jungen Frau und auch, dass sie wohl in beengten finanziellen Verhältnissen leben muss. Er forderte eine Geldstrafe von70 Tagesätzen zu 15 Euro. Richter Rainer Würth entschied auf 50 Tagessätze. Die 750 Euro können in Monatsraten von 50 Euro abbezahlt werden.