Infektionsschutz

Warum Besucher am Neumarkter Klinikum keinen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

19.5.2021, 05:35 Uhr
„Sie wird von der Neumarkter Bevölkerung sehr gut eingehalten“: Mit der Besuchsregelung, die seit Oktober gilt, hat das Klinikum gute Erfahrungen gemacht.  

© Stefan Hippel, NN „Sie wird von der Neumarkter Bevölkerung sehr gut eingehalten“: Mit der Besuchsregelung, die seit Oktober gilt, hat das Klinikum gute Erfahrungen gemacht.  

"Wieso muss beim Einkauf im Einzelhandel ein negativer Covid-19-Test vorgewiesen werden, warum muss man das nicht als Besucher eines Kranken?", fragt sich NN-Leserin Kerstin Eichinger, und sicherlich nicht nur sie.

Das Klinikum Neumarkt hält sich an die gesetzlichen Vorgaben

Gibt es eine Logik hinter der Regelung? Klinik-Sprecher Oliver Schwindl muss es wissen: "Das Klinikum Neumarkt hält sich an die gesetzlichen Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", stellt der Sprecher des Krankenhauses zuallererst klar.

Demzufolge müssen in Kliniken beim Besuch von Patienten die Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden und ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen. "Anders als in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ist in Krankenhäusern kein negativer Test vorgeschrieben."

Besuch ist für Patienten enorm wichtig

Laut Schwindl hätte eine Testpflicht für Besucher im Klinikum Neumarkt zur Folge, dass die ohnehin schon strenge Besuchsregelung noch mehr verstärkt würde.

"Bei einem eventuell positiven Test wäre die vorgesehene Besuchsperson nicht mehr in der Lage, den Patienten zu besuchen und könnte die für den Heilungserfolg und die Kommunikation mit der Ärzteschaft und Pflegepersonal so wichtige Funktion eines Krankenbesuchs nicht mehr gewährleisten."

"Weniger Infektionsgefahren vorhanden als im Einzelhandel"

Zudem seien durch die hohen Hygienestandards und des Hygiene- und Schutzkonzeptes im Klinikum von der Eingangskontrolle bis zum Verlassen des Klinikgeländes durch den Besucher weniger Infektionsgefahren vorhanden als beispielsweise im Einzelhandel.

"Wir haben mit der geltenden Besuchsregelung auch gute Erfahrungen gemacht und sie wird von der Neumarkter Bevölkerung sehr gut eingehalten. Von daher auch ein großes Dankeschön."

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