Wenn Mittagsbetreuung ausfällt: Neumarkter Eltern müssen nichts zahlen

27.2.2021, 10:42 Uhr

Dafür wurde die Gebührensatzung der Stadt Neumarkt geändert. Rückwirkend zum 1. Januar gilt: Fällt die Mittagsbetreuung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Pandemien oder hoheitlicher Anordnung aus, erhebt die Stadt Neumarkt auch keine Monatsgebühr.

Ob der Freistaat in diesen Fällen einspringt und die rund 17 000 Euro übernimmt, betrifft die Eltern damit überhaupt nicht mehr.

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