Wer haftet nach einem Stromausfall? Das rät die Verbraucherzentrale Bayern

19.2.2021, 09:06 Uhr
Erdschlüsse sorgten am Sonntag, 7. Februar, für Stromausfall in mehreren Neumarkter Stadtteilen. So manches Elektrogerät nahm dabei offenbar Schaden.

© dpa Erdschlüsse sorgten am Sonntag, 7. Februar, für Stromausfall in mehreren Neumarkter Stadtteilen. So manches Elektrogerät nahm dabei offenbar Schaden.

Nach dem Stromausfall war die Spülmaschine kaputt.Eine Neumarkterin fordert Schadensersatz von den Stadtwerken . Wie stehen ihre Chancen, haben die Neumarkter Nachrichten gefragt bei Marion Gaksch, der Referentin Marktbeobachtung Energie bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Frau Gaksch, haftet der Netzbetreiber, in unserem Fall die Stadtwerke Neumarkt, für einen auf diese Art entstandenen Schaden?

Wenn kein Verschulden eines Dritten vorliegt, etwa durch Beschädigung durch Baumaschinen, dann kommt der Netzbetreiber als Anspruchsgegner in Betracht.

 

Oder ist jeder Verbraucher selbst dafür verantwortlich, dass seine Elektrogeräte gegen Überspannung geschützt sind?

Aufgrund eines eventuellen Selbstbehalts, der Haftungshöchstgrenzen und der eventuellen Möglichkeit des Netzbetreibers, sich zu entschulden, sollten die Verbraucher selbst technische Vorkehrungen treffen und eventuell ihren Versicherungsschutz anpassen.

Wie kann ein Verbraucher nachweisen, dass ein Schaden durch eine Überspannung im Netz entstanden ist?

Bei Sachschäden durch Versorgungsstörungen gibt es zwar eine gesetzliche Vermutung für ein Verschulden des Netzbetreibers. Allerdings kann sich der Netzbetreiber durch den Nachweis einer hinreichenden und sachgemäßen Instandhaltung, Sanierung und Qualitätsprüfung des Netzes entlasten.

Es gibt aber auch eine verschuldensunabhängige Haftung bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Sachschäden muss der Verbraucher hier aber eine Selbstbeteiligung von 500 Euro tragen. Allerdings ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt, ob sich der Netzbetreiber hier auf höhere Gewalt, zum Beispiel Naturgefahren berufen könnte.

Was raten Sie in einem solchen Fall?

Der Verbraucher sollte umgehend seine Schäden dokumentieren und sich in der Nachbarschaft erkundigen, ob zur selben Zeit Schäden aufgetreten sind. Die Schäden sollten umgehend beim Netzbetreiber geltend gemacht werden.

Es kann aber Probleme bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Netzbetreiber geben. Ohne Rechtschutzversicherung besteht die Gefahr, dass der Verbraucher auf den Verfahrenskosten und Sachverständigenkosten sitzen bleibt.

Deshalb unsere Empfehlung: Die Verbraucher sollten selbst an ihren technischen Geräten hochwertigen Überspannungsschutz einsetzen. Eventuell haben die Verbraucher in ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen Schutz vor Überspannungsschäden beziehungsweise eine spezielle Überspannung-/ Stromausfallversicherung.


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