Widerspenstig und wehrhaft im Neuen Markt

4.4.2020, 08:31 Uhr

Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Körperverletzung musste sich gestern ein 23-Jähriger verantworten. Er hatte sich am 5. Oktober letzten Jahres am frühen Abend trotz Verbots im Neuen Markt aufgehalten und sich recht widerspenstig gezeigt, als ihn Mitarbeiter der Sicherheit an die Luft setzen wollten. Er warf ihnen üble Ausdrücke an den Kopf und teilte auch körperlich aus, ohne allerdings einen der beiden Security-Männer ernsthaft zu verletzen.

Richter Würth legte dem jungen Mann, der ohne Anwalt erschienen war, dringend ans Herz, die Vorwürfe einzuräumen. Er, so Würth, habe jedenfalls keinen Zweifel daran, dass es sich so zugetragen habe, wie von der Staatsanwältin geschildert. Der Angeklagte folgte dem Rat: "Stimmt so." Gnädig stimmte dies die Staatsanwältin nur bedingt. Sie erinnerte an die beiden Vorstrafen, die der Angeklagte schon auf dem Kerbholz hat.

Andererseits befinde er sich auf einem guten Weg. Er habe nach Monaten der Arbeitssuche wieder einen festen Job und kümmere sich um die Freundin, die ein Kind von ihm erwartet. Deswegen könne nochmals mit einer Geldstrafe gearbeitet werden, die allerdings empfindlich ausfallen müsse. Die Staatsanwältin forderte 120 Tagessätze zu 45 Euro.

Richter Würth hielt sich an seine Zusage, das Geständnis strafmildernd zu bewerten und verurteilte den 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro, zahlbar in Monatsraten von 200 Euro. Der junge Mann habe sich ungeschickt verhalten, die Körperverletzung bewege sich freilich am unteren strafbaren Rand.

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