Widerspenstiger muss für zehn Monate ins Gefängnis

22.10.2019, 12:56 Uhr

Denn zwei seiner sechs Eintragungen im Bundeszentralregister hat er sich schon wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingehandelt.

Am 3. August dieses Jahres pöbelte er an einem Döner-Imbiss in ziemlich angetrunkenem Zustand andere Gäste an. Der Betreiber des Ladens konnte ihn nicht beruhigen und rief deshalb die Polizei. Die Beamten knöpften sich den Störenfried vor.

Als einer dessen Ausweis genauer betrachten wollte, versuchte dieser, ihm das Kärtchen aus der Hand zu reißen. Die übrigen Habseligkeiten, die sie in den Taschen des Widerborstigen gefunden hatten, breiteten die Beamten auf dem Dach des Streifenwagens aus. Auch da unternahm er hartnäckig Versuche, sich die Gegenstände wieder anzueignen.

Zwei Polizisten verletzt

Deswegen sollte er gefesselt werden, wogegen er sich mit Händen und Füßen wehrte. Er wurde nieder gerungen. Dabei bekam einer der Polizisten einen Stoß mit dem Knie ab, dem anderen verdrehte er einen Daumen, bevor es gelang den Widerspenstigen ins Revier zu bringen. So kam zum Widerstand auch noch tätlicher Angriff und vorsätzliche Körperverletzung hinzu.

Im Namen seines Mandanten räumte Pflichtverteidiger Markus Meier die Vorwürfe ein, so wie sie in der von Thomas Leykam, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, verlesenen Anklageschrift standen. Allerdings schränkte Meier ein: "Soweit sich mein Mandant noch erinnern kann." Denn zwei Stunden nach dem Vorfall hatte der immer noch über zwei Promille Alkohol im Blut.

Die gelegentlichen Sauereien seien das grundsätzliche Problem des Angeklagten, meinte Meier. Aber er habe das erkannt und bereits ein Beratungsgespräch bei der Diakonie geführt. Thomas Leykam sah zwei "rote Fäden", die sich durch das Leben des 40-Jährigen zögen: Straftaten im Suff und Rückfälle in alte Gewohnheiten, kaum, dass eine Bewährungszeit überstanden ist. Er erkenne keine günstige Sozialprognose.

Über zwei Promille

Deshalb könne die Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die er für angebracht hielt, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Leykam hatte auch von einem hohen Gefährdungspotential gesprochen, was Markus Meier so nicht stehen lassen wollte. Sein Mandant sei kein Gewohnheitstrinker und die über zwei Promille hätten seine Motorik doch sehr eingeschränkt. Er habe eher reagiert als bewusst die Polizisten attackiert.

Doch wisse er nun um seine Neigung, in betrunkenem Zustand auszurasten. Er wolle sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen.

Sein Mandant, so Meier, kümmere sich um sein Kind aus der geschiedenen Ehe, lebe wieder in einer festen Beziehung und werde demnächst eine Umschulung beginnen, weil er seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben könne.

Diese Bedenken hatte Richter Rainer Würth zwar auch, aber die Versuche, Alkoholkonsum und Aggression unter Kontrolle zu bringen, seien zu kurzfristig erfolgt und genügten ihm nicht. Zu Gunsten des Angeklagten sprächen aber die Entschuldigungsbriefe an die beiden Polizisten. So machte es Würth etwas milder und verurteilte den 40-Jährigen zu zehn Monaten Haft.

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