Widersprüche gegen Feuerwehrprojekt in Neumarkt

16.9.2020, 06:30 Uhr
Widersprüche gegen Feuerwehrprojekt in Neumarkt

© Foto: Andre De Geare

Der Bausenat des Stadtrates hat kürzlich diese Planänderung gegen zwei Stimmen gebilligt und die Weichen für den weiteren Planungsprozess gestellt. Vorher war der Fachausschuss aber mit gravierenden Bedenken von zwei Behörden konfrontiert worden. Das Landesamt für Denkmalpflege bezeichnete die neue Bauleitplanung und damit das Feuerwehr-Projekt an der Stelle als "nicht zustimmungsfähig". Und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt sieht die Pläne "grundsätzlich sehr kritisch".

Die Denkmalschützer befürchten durch die neue Feuerwache eine "deutliche Beeinträchtigung des Einzeldenkmals" Ludwig-Donau-Main-Kanal: Die "historische Situation" würde nachteilig verändert, die Wache würde den Grünzug westlich des Kanals unterbrechen. Bisher sei der Kanal mit seinen Baumreihen noch "erlebbar". Zudem verweist das Denkmalamt auf geschützte Bodendenkmäler im Umfeld des Alten Kanals. Deren Schutzwürdigkeit müsse im neuen Flächennutzungsplan eigens aufgeführt werden. Weitere Planungen und Bodeneingriffe bedürften einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

An Alternative ist nicht gedacht

Das Landesamt für Denkmalpflege bittet die Stadt deshalb, "alternative Standorte" zu prüfen. Doch laut schriftlicher Stellungnahme des Stadtplanungsamtes und laut Beschluss des Bausenats möchte die Kommune an dem Bauplatz festhalten. Die städtischen Planer argumentieren, dass das Baudenkmal Ludwigskanal durch das Projekt "nicht beeinträchtigt" werde. Die genaue Lage der Feuerwache sei ohnehin noch gar nicht festgelegt. Die Baumreihe werde "zu großen Teilen" erhalten. Bodeneingriffe würden auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Kommune verweist auf den Vergleich dreier Alternativstandorte, bei dem der nun ausgewählte am besten abgeschnitten habe. Ergo: Aus Sicht der Stadt sei an einen anderen Bauplatz nicht gedacht.

Doch mit einem Federstrich lassen sich die Bedenken der Denkmalschützer nicht wegwischen: Die Stadt muss nach dem Baugesetzbuch bei der Änderung des Flächennutzungsplans "alle öffentlichen und privaten Belange gerecht abwägen", heißt es auf NN-Anfrage im Landesamt. Die Denkmalpflege sei ein öffentlicher Belang von hohem Rang. Ihn einzuschätzen sei die Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD). Die Gemeinde könne sich "rechtmäßig" über die Stellungnahme des BLfD hinwegsetzen, wenn sie der Meinung sei, dass dies aus noch gewichtigeren Gründen nötig sei. Die Abwägungsentscheidung der Kommune sei "rechtsaufsichtlich und gerichtlich überprüfbar", so das Landesamt auf NN-Anfrage vielsagend.

Wichtiger Trittstein im Biotopverbund

Allerdings sieht sich die Kommune auch mit dem Statement der Naturschutzbehörde im Landratsamt konfrontiert: "Die betroffene Fläche ist ein wichtiger Trittstein im innerstädtischen Biotopverbund, der aus naturschutzfachlicher Sicht zu erhalten ist", schreiben die Öko-Wächter in der Landkreisbehörde. Diese berufen sich auch auf den Regionalplan, der dem Alten Kanal einen besonderen Schutzstatus zuweist.

Doch auch hier hält das Stadtplanungsamt dagegen: Der Standort am Kurt-Romstöck-Ring habe sich nun einmal im Vergleich als der geeignetster herausgestellt, wenngleich es ökologische "Zielkonflikte" gebe. Diese müssten durch die weiteren Planungsschritte verringert und ausgeglichen werden.

Landkreis-Sprecher Michael Gottschalk leitet aus den Behördeneinreden einen "Arbeitsauftrag" für die Stadt Neumarkt ab: Im Rahmen der anstehenden Umweltprüfung müsse die Stadt den geforderten ökologischen Ausgleich darstellen und im Bebaungsplan die Mängelrügen der Behörden "abarbeiten". Ob der Bauherr genügend Rücksicht auf die historische Wasserstraße nehme, werde am Ende die Regierung der Oberpfalz prüfen, so Michael Gottschalk.

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes stimmten im Bausenat nur Dieter Ries (Flitz) und Ursula Plankermann (SPD).

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