Wirbel um nicht genehmigte Gartenmauer: Schwarzbau in Forchheim eckt an

10.11.2020, 10:05 Uhr
Wirbel um nicht genehmigte Gartenmauer: Schwarzbau in Forchheim eckt an

© Foto: Anne Schöll

Ursprünglich war geplant, dass alles noch vor dem Winter fertig werden soll. Zunächst sind 435 Meter Wasserleitungsnetz inklusive der Hausanschlüsse erneuert worden. Die Arbeiten waren notwendig geworden, nachdem es in dieser Straße vermehrt Wasserrohrbrüche in den letzten Jahren gegeben hat. Zu den Sanierungsarbeiten gehören weiter die Verlegung von Breitbandtechnik, neue Straßenlampen, Kanalreparaturen und Straßensanierung und die Erneuerung von vier Revisionsschächten. Die Arbeiten führt die Baufirma Strabag aus Regensburg aus, Kostenpunkt: 641.000 Euro.


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In einer Bauausschusssitzung ging es zudem um eine Gartenmauer in Forchheim im Sandweg. Ein Schwarzbau mit einer Höhe von 1,15 Metern in Beton, wie die zuständige Sachbearbeiterin Evi Schell vom städtischen Bauamt erklärte, der bereits seit längerem steht und nun zur Genehmigung eingereicht worden ist. Ein Nachbar habe sein Grundstück aufgefüllt, das der Bauherr mit dieser Mauer abgefangen hat.

Bürgermeister Alexander Dorr sagte, es gehe nur um eine Grundstückgrenze und der Nachbar habe nichts dagegen. Zum anderen Nachbarn habe der Bauherr die Mauer abgestuft. Robert Hackner fragte nach den Nachbarunterschriften, die, wie ihm bestätigt wurde, vollständig seien. Hackner fügte an, es gebe inzwischen mehrere Bauten mit solchen Eingrenzungen.


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Hans Kerl kritisierte einmal mehr diese Vorgehensweise: "Für was haben wir einen Bebauungsplan, wenn jeder tun kann, was wer will und sich das nachträglich genehmigen lässt?" Nicole Brock bezeichnete es als Frechheit, diese Riesenmauer drei Jahre unerlaubt stehen zu lassen. Und Michael Herrler sieht beides kritisch, eine Mauer unerlaubt zu errichten und unerlaubtes Auffüllen durch den Nachbarn. Hackner verteidigte das Auffüllen, da Hanglage. Nach längerer Diskussion stimmten die Ausschussmitglieder mit drei Gegenstimmen zu, dass die Mauer bleiben kann.

Ein zweiter Schwarzbau auf diesem Anwesen, ein Nebengebäude, gemauert statt in Holzbauweise und mit anderen Punkten, die eine Befreiung vom Bebauungsplan nötig gemacht hätten, stand zur nachträglichen Genehmigung an. Diese wurde mit sechs zu drei Stimmen nicht erteilt.


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Einstimmig dagegen wurde in Sulzkirchen in der Weiherstraße in einer bestehenden Schreinerei die Errichtung von Anbauten und einer Lackierkabine genehmigt. Ein Bauherr kann in Kleinthundorf ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Als Hinterlieger muss er jedoch den Wasser- und Abwasseranschluss sowie die Straßenbeleuchtung selber bezahlen. In Aßlschwang darf ein Hausbesitzer sein Wohnhaus in ein Zweifamilienhaus umgestalten mit einem Flachdachanbau. Das Dach soll begrünt werden.

In Sondersfeld sollen auf einem bestehenden Metzgereigelände neue Geschäfts- und Betriebsräume entstehen. Dazu sollen Gebäudeteile abgebrochen und neue errichtet werden. Weil es sich um einen Grenzbau handelt, wird das Landratsamt vorab eingeschaltet. Die Nachbarn sind im Vorfeld vom Bauherrn bereits kontaktiert worden und haben Zustimmung signalisiert. Nochmals sprechen will die Bauverwaltung mit einem Antragsteller, der in Forchheim in der Ägidiusstraße ein Vierfamilienhaus angefragt hat. Laut Bebauungsplan sind Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen. "Ein massiver Baukörper", stellte Dorr fest. Nicole Brock sieht viele Belange der Nachbarn verletzt.

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